1.    Art. 5 Abs. 4 der Bundesverfassung schreibt vor, dass Bund und Kantone
das Völkerrecht beachten

2.    Die Pflicht der Schweiz, mit ihrer immerwährenden Neutralität
kontinuierlich den Betrieb einer verteidigungsfähigen Armee zu verbinden,
ist Bestandteil des geltenden Völkerrechts.

3.    Die Wahrung der Neutralität ist eine der Aufgaben des Bundesrats (Art.
185 Abs. 1 BV) und der Bundesversammlung (Art. 173 Abs. 1 lit. a BV).

4.    Dass die Armee grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert ist,
steht ebenfalls in der Bundesverfassung (Art. 58 Abs.1 Satz 2).

5.    Nicht wir Gewöhnliche haben diese Bundesverfassung konstruiert,
sondern sie ist uns vor sieben Jahren von Bundesbern vorgelegt und empfohlen
worden.

6.    Daran vermag selbst Herr Major Haltiner nichts zu ändern. Wenn er
etwas anderes will, so soll er gefälligst eine Volksinitiative
organisieren, wie wir Gewöhnlichen es auch tun müssen.

7.    Die in Aussicht genommene Reduktion der Armee ist also verfassungs-
und völkerrechtswidrig.

8.    Für eine Armee von 20'000 Mann, die im Ernstfalle 5 bis 10 Jahre auf
den Aufwuchs zu warten hätte, ist jeder Franken schade, weil er nichts
nützt.

9.    Sinnvolle Alternative zur bestehenden Ordnung wäre einzig die
Installation einer „Friedensinsel Schweiz“ mit rein humanitären Aufgaben
(und ohne das ewige Politikergeschwätz). Das müsste aber mit den Staaten des
Zweiten Pariser Friedens oder ihren Nachfolgern abgesprochen und von Volk
und Ständen beschlossen werden.

10.Was aber absolut unzulässig bleibt, ist die Herstellung eines Zustandes,
der die kostspieligen Aufgaben der Armee nach dem Gusto gewisser Leute, die
sich zufällig an den Schalthebeln der Macht befinden, und zu Lasten der
Steuerzahler umfunktioniert. Das war auch nicht der Sinn des
Kompetenzartikels in der Vorlage Armee XXI, wie die Verantwortlichen genau
wissen. Hätten sie damals ein solches Modell vorgelegt, dann hätten wir
sicher nicht einmal eine Armee XXI, sondern immer noch normale Zustände.

 

5.September 2006

 

Hans Ulrich Walder, Präsident der Bewegung für Unabhängigkeit, EVP-Mitglied
seit 1953