von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Zürich
In der letzten Ausgabe wurde das Projekt des Schaffhauser Regierungsrates vorgestellt, der innert 10 Jahren 32 Gemeinden zu 7 Grossgemeinden zusammenschliessen will. Es wurde darauf hingewiesen, dass in verschiedenen Kantonen ähnliche Pläne im Gang sind. Dabei wurde die Frage untersucht, ob kleine Gemeinden wirklich nicht mehr überlebensfähig sind. Im zweiten Teil wird nun dargelegt, was wir verlieren, wenn wir die über Jahrhunderte gewachsenen kleinräumigen Strukturen aufgeben, und welche Ziele tatsächlich hinter der geplanten Fusionswelle in vielen Kantonen stehen.
Warum arbeiten die Menschen in den kleineren Gemeinden ehrenamtlich oder für ein paar Franken mit? Weil sie im kleinräumigen Gemeinwesen verankert sind und ihr Beitrag zum Wohl der Gemeinde für viele eine Selbstverständlichkeit ist.
Die Bedeutung gerade der kleineren Gemeinden als Lebensräume mit engem Beziehungsgefüge und segensreichen persönlichen und sozialen Auswirkungen sollte gerade in der heutigen Welt mit ihren grossen wirtschaftlichen und menschlichen Problemen nicht geringgeschätzt werden. Geben wir diesen Grundbaustein der föderalistischen und direktdemokratischen Schweiz, aber auch einer wirtschaftlich leistungsfähigen Schweiz nicht leichtfertig auf.
Der Schlussbericht zu «sh.auf» bestätigt die seit langem sehr intensive Zusammenarbeit der Gemeinden: «So werden z.B. in den Gemeinden des Unteren Klettgau über 20 Bereiche gemeindeübergreifend bearbeitet.» Die Gemeinden wissen sich nämlich sehr wohl zu helfen, wenn eine zu erfüllende Aufgabe ihre Leistungsfähigkeit übersteigt. Seit eh und je haben sich die Nachbargemeinden zusammengetan, um ein gemeinsames Schulhaus, eine Kläranlage oder ein Kraftwerk zu errichten und zu bewirtschaften. Dabei bleiben sie eigenständig, das heisst, der Souverän in jeder Gemeinde entscheidet über Art und Umfang der Zusammenarbeit sowie über deren Finanzierung. Alle Gemeinden haben im Zusammenhang mit der Debatte um Fusionen ihre Bereitschaft geäussert, die Zusammenarbeit untereinander zu intensivieren.
Warum sollen kleinere und grössere, finanzschwächere und -stärkere Gemeinden, Städte und ländliche Gebiete nicht nebeneinander existieren können, wie das im erfolgreichen Modell Schweiz seit Jahrhunderten gepflegt worden ist? Der Finanzausgleich, das heisst die Unterstützung einer Gemeinde, eines Kantons durch die anderen ist ein Ausdruck der föderalistischen Gesinnung, des Genossenschaftsgedankens in unserem Land. Es entspricht dem Gemeinsinn der Menschen, ihren notleidenden Nachbarn beizustehen, ebenso der Nachbargemeinde, der es weniger gut geht. Derselben Gesinnung entspringt der Wille zu helfen weit über die Landesgrenzen hinaus, wie er beim beeindruckenden Spendenbetrag der Schweizer Bevölkerung für die Tsunami-Opfer zum Ausdruck kam. Auf diesem Fundament ist die Schweiz, sind die Kantone und Gemeinden zum Blühen gekommen.
Der Finanzausgleich im Kanton Schaffhausen ist übrigens ausgesprochen bescheiden: Der Gesamtbetrag, den die finanzschwächeren Gemeinden pro Jahr beziehen, beläuft sich auf gut 3 Millionen Franken oder 49 Franken pro Einwohner. Zum Vergleich: Im Kanton Zürich beträgt der jährliche Finanzausgleich pro Kopf 289 Franken, im Kanton St. Gallen 525 Franken, im Kanton Schwyz sogar 614 Franken. («Schaffhauser Nachrichten» vom 25. Juni)
Die eindrückliche Rolle des Milizsystems in den Gemeinden ist ebenfalls Ausdruck dieser gemeinschaftlichen Gesinnung. Die Milizarbeit der Gemeindebewohner wird im Schlussbericht zu «sh.auf» nicht gewürdigt, obwohl sie neben menschlichen und sozialen unbestreitbar auch finanzielle Vorteile auf sich vereint. Die freiwillige und oft ehrenamtliche Mitarbeit im Gemeinwesen entspricht der Weiterführung der Genossenschaftstradition. In Siblingen z.B. trägt jede zehnte Gemeindebewohnerin/jeder zehnte Gemeindebewohner nach ihren/seinen Kräften und in den verschiedensten Bereichen des Dorflebens zum gemeinsamen Gelingen bei. Das Milizprinzip ist Teil des Zusammenlebens und mit ein Grund, warum die Menschen in ihrer Gemeinde verwurzelt sind. Hier weiss jeder aktive Bürger, dass er gebraucht wird, dass sein persönlicher Beitrag für die Gemeinde wichtig ist. Warum nicht die Menschen für die wertvolle Milizarbeit motivieren statt den kleinen Gemeinden ihr Lebensrecht absprechen?
Die Milizarbeit ist Ausdruck der Verbundenheit der Menschen miteinander und mit ihrer Gemeinde. Die sozialen Folgen (die übrigens auch etwas kosten) der Umwandlung der gewachsenen Strukturen in seelenlose Einheitsgemeinden dürfen nicht ausser acht gelassen werden.
Die «Stärkung der Gemeindeautonomie» wird im Schlussbericht verdächtig häufig als angebliches Ergebnis von «sh.auf» gepriesen. Durch 100fache Nennung wird eine falsche Behauptung indessen nicht wahrer. Wie, bitte schön, soll die Gemeindeautonomie gestärkt werden, wenn es die kleineren Gemeinden nicht mehr gibt? Aber auch die neuen Grossgemeinden wären wegen der gleichzeitigen Zentralisierung wichtiger Bereiche weniger eigenständig.
«Im Bericht Ðsh.aufð werden auf der ganzen Linie zentralistische Bestrebungen anvisiert. Am Ende sollen alle Fäden beim Kanton zusammenlaufen.» (Stadtpräsident Franz Hostettmann, Stein am Rhein, «Schaffhauser Nachrichten» vom 18. Februar)
«Bei näherer Betrachtung des Reformpaketes verfügen die maximal sieben neu zusammengewürfelten Gemeinden nach Abschluss der geplanten Übung über weniger Gestaltungsmöglichkeiten als die von den Reformern zum grössten Teil als nicht mehr selbständig entwicklungsfähig eingestuften Gemeinden. Die Baumeister der neuen Aufgabenteilung entziehen den Gemeinden wesentliche Aufgabenbereiche, um sie beim Kanton oder bei der Stadt zu zentralisieren.» (Walter Joos, in: «Schaffhauser Nachrichten» vom 29. Januar)
So würde die Übernahme des gesamten Steuerwesens durch den Kanton eine deutliche Schwächung der Gemeindeautonomie bedeuten. Die Steuerhoheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Gemeindeautonomie der Schweizer Gemeinden. Wer die Steuerhoheit hat, bestimmt über die Zuteilung der Gelder. Auch wenn heute die Gemeinden bereits viele vom Kanton zugewiesene Aufgaben erfüllen müssen und dadurch finanziell abhängig und in ihrer Autonomie eingeschränkt sind, bleibt ihnen doch der Betrag der Gemeindesteuern, die sie eigenständig einziehen und einsetzen können. Mit der neuen Regelung wären die Gemeinden zu 100 Prozent von der Ausgabenfreudigkeit des Kantons abhängig.
Angeblich sei der Sozialhilfebereich in Gemeinden unter 10000 Einwohnern nicht funktionsfähig. Zu dieser Milchmädchenrechnung kommt der «sh.auf»-Bericht mit Hilfe seiner seitenlangen Zahlentabellen. Deshalb soll der gesamte Bereich «Sozialhilfe» kantonalisiert werden.
«Wieso soll die Sozialhilfe zentralisiert werden, wo man doch in einer Gemeinde die persönlichen Verhältnisse eines Sozialhilfeempfängers viel besser beurteilen kann als beim Kanton, bei dem zwangsläufig alles anonym ablaufen würde?» (Stadtpräsident Hostettmann, Stein am Rhein). Weiterer Kommentar überflüssig - nur eine winzige Ergänzung: Was anonymer abläuft, kommt zwangsläufig teurer.
Angeblich lässt sich ein kantonales Netz mit wenigen Gemeinden wirtschaftlicher betreiben:
«Es resultiert ein Sparpotential bei künftigen Informatik-Investitionen von über 1,4 Millionen Franken sowie eine Reihe weiterer grosser Vorteile.» (Schlussbericht «sh.auf»)
Über die Natur der «weiteren grossen Vorteile» schweigt sich der Bericht interessanterweise aus, so dass wir sie erraten müssen: Mutmassliche «Vorteile» eines zentralen EDV-Netzes sind für den Kanton die mögliche Kontrolle über sämtliche Angelegenheiten der Gemeinden durch kantonale Behörden, die mögliche Lenkung der Einheitsgemeinden durch Zuteilung von mehr oder weniger Steuergelder auf Grund der Gemeindedaten im Netz. Für den Bund sind kantonale EDV-Netzwerke ein erster Schritt zu einem bundesweiten Computernetzwerk mit einheitlicher Software, von Bundesbern eifrig angestrebt zwecks Erreichung einer immer perfekteren EU-Kompabilität. Der Pilotversuch dazu war die totale und autoritäre Vereinheitlichung des Zivilstandswesens über die Köpfe aller Kantone und Gemeinden hinweg mittels blosser Bundesrats-verordnung. Vom Datenschutz ist im Schlussbericht zu «sh.auf» übrigens nicht die Rede, für uns Bürgerinnen und Bürger wäre aber doch wissenswert: Welche Daten sollen in diesem Riesennetz genau gespeichert, und wie sollen sie verarbeitet werden?
Fahrt ins Blaue?
«Vor zweieinhalb Jahren machten sich über 100 Gemeinde- und Kantonsvertreter in verschiedenen Arbeitsgruppen des Projektes Ðsh.aufð gemeinsam an die Arbeit mit der Erkenntnis, Ðdass es so nicht weitergehen kannð. Nach einigen Monaten Projektarbeit zeigte sich in allen Arbeitsgruppen, dass Optimierungen vor allem durch die Überwindung der bestehenden Gemeindegrenzen [...] erreicht werden können. Deshalb wurde - früher als geplant - die Überprüfung der Gemeindestrukturen in Angriff genommen [...]» («sh-auf»-Schlussbericht, Seite 1).
Die scheinbar unvoreingenommene Fahrt ins Blaue der «sh-auf»-Mitglieder ist schlicht eine Lüge: Das Ziel Gemeindefusionen war von Anfang an geplant. Warum wird im Bericht vorgegaukelt, die «sh.auf»-Arbeitsgruppen seien ganz von alleine auf den merkwürdigen Gedanken gekommen, die Schaffhauser Gemeinden mit ihrer jahrhundertealten und im Volk verankerten Tradition in maximal sieben straff geführte und vom Kanton zentral gesteuerte Grossgemeinden radikal umzufunktionieren?
Warum legt der Schaffhauser Regierungsrat nicht offen, woher er seine Ideen hat?
Selbstverständlich ist die Tendenz, die bewährten kleinräumigen Strukturen durch wenige straff geführte und zentral gesteuerte Regionen zu ersetzen, keine Erfindung des Schaffhauser Regierungsrates. In den Kantonen Freiburg, Aargau, Glarus, Graubünden, Tessin und Wallis versuchen die Regierungen mit Zuckerbrot (finanzielle Belohnung) oder Peitsche (Zwangsfusionen) dieselben Pläne durchzusetzen. Wer sind die Hintermänner?
Ausgangspunkt dieser bedenklichen Entwicklung war die Totalrevision der Bundesverfassung von 1999, die angeblich nur eine «Nachführung» ohne inhaltliche Änderungen war, in Wirklichkeit aber den Startschuss für den grundlegenden Umbau der Schweiz bildete.
Ziel ist eine «Schweiz der Regionen»: Das bedeutet die sukzessive Zentralisierung der Schweiz, den Abbau von Föderalismus und direkter Demokratie sowie die Erfassung und Kontrolle aller drei Ebenen (Bund - Kantone - Gemeinden) in einem von Bern kontrollierten EDV-Netz. Die Agglomerationen sollen ausgebaut und die bevölkerungsschwachen Gebiete entleert werden. Nur so kann die Schweiz in einen EU-kompatiblen Zustand gebracht werden - mit 26 Kantonen und fast 3000 Gemeinden wäre das schlecht zu bewerkstelligen. Geplant ist in Bern eine Aufteilung der Schweiz in 7 Regionen. Weil sich dieses Ziel nicht auf direktem Weg erreichen lässt, das heisst weil die Stimmberechtigten aller Kantone nein stimmen würden, setzt Bundesbern bei der Regionalisierung zunächst auf der innerkantonalen Ebene an. Wenn die Bevölkerung dann an die Abschaffung der kleinen Räume innerhalb des Kantons und an mehr Zentralismus gewöhnt ist, wird man die «Schweiz der 7 Regionen» wieder aus der Schublade nehmen.
Welches Organisationsentwicklungsbüro hat nun die Regierungsräte der verschiedenen Kantone geschult, so dass sie alle gleichzeitig gleich argumentieren? Sprachstil, Vorgehen, Argumente erinnern stark an die «Neue Regional- und Agglomerationspolitik» sowie den «Neuen Finanzausgleich» aus der Küche der Bundesverwaltung. Die in erster Linie ökonomische Argumentation mit Begriffen aus der Organisationsentwicklung lässt vermuten, dass auch Vertreter multinationaler Grosskonzerne ihre Finger im Spiel haben. Und siehe da: Tatsächlich wurde der Schlussbericht der Expertenkommission zur «Neuen Regionalpolitik» (NRP) vom 6. Februar 2003, der unter anderem den kleineren Schweizer Gemeinden ihr Überlebensrecht abspricht, vom Büro «Brugger und Partner AG» in Zürich verfasst, einem Organisations-entwicklungsbetrieb, der Begriffe aus der Welt der Grosskonzerne, wie «Managementkapazität» oder «Synergiepotential», über unsere Gemeinden und Kantone stülpt.
Und wer «betreut» die Vorbereitung der Fusion der 5 Vorzeigegemeinden im Klettgau (Kanton Schaffhausen), denen seit Jahren weisgemacht wird, sie seien nur als Grossgemeinde überlebensfähig? Richtig erraten: Dasselbe Zürcher Büro Brugger und Partner AG. Trotz grossangelegter Propaganda haben aber wenigstens die Stimmbürger einer der fünf Gemeinden standgehalten und die Weiterführung der «Studie» mit seit langem vorgefassten Ergebnis (nur eine Grossfusion komme in Frage) abgelehnt.
Artikel 4: Zeit-Fragen Nr.36 vom 12.9.2005, letzte Änderung am 13.9.2005