von Dr. rer. publ. W. Wüthrich, Zürich
Seit einiger Zeit sind Bestrebungen zu beobachten, die Schweiz umzubauen und neu einzuteilen. Aus den 26 Kantonen sollen 5 bis 7 Grossregionen gebildet werden. Städte sollen mit ihrem Umfeld zu Agglomerationen mit eigenen Entscheidungsgremien zusammengefasst werden. Aus kleineren und mittleren Gemeinden sollen grössere Verwaltungseinheiten gebildet werden, die sich ihrerseits auf regionale Zentren oder auf grosse städtische Agglomerationen ausrichten. Es fällt auf, dass der Anstoss zu solchen «Reformen» nicht aus der Bevölkerung kommt, sondern vom Bund und den Kantonsbehörden ausgeht.
Im Jahr 2001 hat die Konferenz der Kantonsregierungen ein Buch herausgegeben mit dem provokativen Titel «Die Kantone vor der Herausforderung eines EU-Beitritts».1 Die Kantonsregierungen haben namhafte Experten beauftragt, die Folgen eines EU-Beitritts auf die Kantone zu untersuchen und Vorschläge auszuarbeiten. Aus dem Titel der Studie ist erkennbar, dass die Autoren tendenziell keine Gegner eines EU-Beitritts sind. Dieses Buch ist die beste Untersuchung der Problematik, da der Bundesrat es bis heute unterlassen hat, die Bürger über diese Fragen zu informieren. Die Experten waren vor allem Juristen - darunter zum Beispiel der bekannte Staatsrechtler Prof. Jean-François Aubert. Auf der ersten Seite der Studie steht der bemerkenswerte Satz: «Über die Notwendigkeit einer Annäherung der Schweiz an die Strukturen der EU brauchen wohl keine Worte verloren zu werden.» Die Autoren untersuchten die finanziellen Folgen eines Beitritts, die notwendigen Änderungen im Steuersystem und im Justizwesen und im Regierungssystem, die Auswirkungen auf die Gemeindeautonomie, die Bürgerrechte usw. Die Frage der Volksrechte wurde von den Autoren ausgeklammert und auf später verschoben. Einen wichtigen Punkt haben sie jedoch untersucht: Die Auswirkungen eines EU-Beitritts auf den schweizerischen Föderalismus.
Hier kamen die Autoren kurz zusammengefasst zu folgenden Resultaten: Das EU-Recht - vor allem die zahlreichen Verordnungen und Richtlinien - wäre nach einem Beitritt dem kantonalen und dem Bundesrecht übergeordnet. Was bedeutet das? Die Autoren haben Befragungen in Baden-Württemberg und Vorarlberg durchgeführt und erfahren, dass dort etwa 60 Prozent der öffentlichen Angelegenheiten über das EU-Recht geregelt werden. Einmal abgesehen vom politischen Problem der Souveränität besteht ein rechtliches: Das EU-Recht ist zentralistisch konzipiert und auf grosse Räume ausgerichtet. Es wäre deshalb schwierig, es in der kleinräumigen Schweiz mit ihren 26 Kantonen und fast 3000 Gemeinden einheitlich durchzusetzen. In der Computersprache ausgedrückt: Das EU-Recht ist mit den schweizerischen Strukturen und mit dem dazugehörigen Regierungssystem nicht kompatibel.
Ein Beispiel: Die EU-Zentrale in Brüssel gibt richtungsweisende Programme für Kindergärten und Primarschulen heraus. Das Schulwesen in ganz Europa soll so einheitlich gestaltet und damit die Kohäsion, das heisst der Zusammenhalt zwischen den Ländern, hergestellt werden.2 In der Schweiz jedoch sind der Kindergarten und das Primarschulwesen Sache der Gemeinden und Kantone und werden entsprechend unterschiedlich gehandhabt. Wenn man hier das EU-Recht von oben einheitlich durchsetzen wollte, würde dies nicht passen, weil in den Kantonen und Gemeinden heute das Volk nach seinen Bedürfnissen bestimmt. Dies ist nur ein Beispiel.
Die Autoren schlagen folgendes vor: Vor dem Beitritt zur EU sollen die kleinräumigen Strukturen vereinfacht und grössere Einheiten gebildet werden.3 Drei oder vier Kantone könnten sich zu einer Region zusammenschliessen, die von der Grösse her ungefähr einem österreichischen Bundesland entsprechen würde. Auch die Gemeinden könnten sich zusammenschliessen, so dass eine Gemeinde mindestens 3- oder 4000 Einwohner hätte. Heute ist ein Grossteil der schweizerischen Gemeinden aus historischen Gründen viel kleiner. Die Autoren betonen, die Bildung der neuen Strukturen müsste vor einem EU-Beitritt in Angriff genommen werden - und zwar langsam, Schritt für Schritt. Anders sei es in der Schweiz wegen der direkten Demokratie nicht möglich.
Vor einem Jahr ist ein zweiter Expertenbericht erschienen, der diesmal im Auftrag des Bundesrates erstellt worden ist. Thema ist die Neue Regionalpolitik NRP.4 Auch diese Autoren schreiben von neuen Strukturen, die gebildet werden sollen. Auch sie schlagen vor, 5 bis 7 Grossregionen zu bilden. Weil diese Idee heute in keiner Weise mehrheitsfähig ist, setzen sie zunächst bei den Gemeinden an. Sie sollen zu grösseren Einheiten zusammengelegt und diese wiederum auf die Zentren ausgerichtet werden. Ein wesentlicher Unterschied zum ersten Bericht fällt auf. Die Experten begründen diesmal den gleichen Vorschlag anders: Kein Wort mehr davon, dass die kleinräumigen Strukturen nicht mit dem EU-Rechtssystem kompatibel seien. Die Experten argumentieren diesmal wirtschaftlich: Die vielen Kantons- und Gemeindegrenzen hemmten das wirtschaftliche Wachstum und beeinträchtigten die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweiz. Um in der globalisierten Welt bestehen zu können, müssten die vielen Gemeinde- und Kantonsgrenzen abgebaut werden.
Wenn jemand sagt, die kleinräumigen Strukturen und das Regierungssystem in der Schweiz seien mit dem EU-Recht nicht kompatibel, so leuchtet mir das als Jurist ein. Wenn jemand jedoch behauptet, die kleinräumigen Strukturen würden die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen oder seien gar «Sand im Getriebe», so widerspricht dies meinen ökonomischen Erfahrungen.
Ich habe vor 30 Jahren Wirtschaft studiert - zu einer Zeit, als die Schweiz in den internationalen Statistiken noch mit grossem Abstand als reichstes Industrieland der Welt aufgeführt wurde. Unsere Väter und Grossväter haben damals wirtschaftlich Grosses geleistet. Sie waren offensichtlich durch die Kantons- und Gemeindegrenzen nicht behindert. Ganz im Gegenteil: Wie vielfach dokumentiert, hat sich der Unternehmergeist in den dezentralen, kleinräumigen und überblickbaren Strukturen geradezu phänomenal entwickeln können. Dieses Umfeld hat sie befähigt, hervorragende Güter und Dienstleistungen bereitzustellen und zu einem grossen Teil in alle Welt zu exportieren. Die Unternehmer - viele davon in Klein- und Mittelbetrieben - haben hier einen Rückhalt gefunden.
Worin bestand dieser Rückhalt? Dazu gehörten die schweizerische Arbeits- und Berufsethik, die guten Schulen und die bewährte duale Berufsbildung, die niedrige Staats- und Fiskalquote, die direkte Demokratie, die Stimmung der Selbstverantwortung in den autonomen Gemeinden, der Zusammenhalt zwischen den Bevölkerungsgruppen und Landesteilen, die Neutralität in der Aussenpolitik und manches mehr. Der Gedanke, die vielen Gemeinde- und Kantonsgrenzen würden die Unternehmer in ihrer Entfaltung behindern, ist überhaupt nie aufgekommen - im Gegenteil.
Seither hat sich manches verändert. Zum Beispiel sind die Staats- und Fiskalquote und die öffentliche Verschuldung massiv angestiegen. Es bestehen Schwächen im Bildungswesen, die Arbeits- und Berufsethik hat sich zum Negativen verändert usw. Ich kann hier im einzelnen nicht darauf eingehen. Die zahlreichen Dörfer und Städte in den verschiedenen Kantonen sind jedoch in meinen Augen nach wie vor ein Standortvorteil gegenüber dem viel zentralisierteren Ausland mit oft immensen Menschenanballungen und krisenanfälligen Grossunternehmen. Will die These, dass die Gemeinde- und Kantonsgrenzen die wirtschaftliche Entwicklung behindern, von den wirklichen Ursachen der Wachstumsschwäche ablenken?
Was haben die neuen Strategien, grössere Gemeinden, städtische Agglomerationen und Grossregionen zu bilden, für Folgen? In den kleinen und mittleren Dörfern lebt der Miliz-gedanke besonders ausgeprägt. In Siblingen zum Beispiel, einer kleinen Gemeinde mit 700 Einwohnern im Kanton Schaffhausen, hilft jeder zehnte Einwohner freiwillig und ehrenamtlich irgendwo in der Gemeinde mit, sei es im Schulrat, in der Friedhofskommission oder bei der Feuerwehr. Diese Stimmung der Mitverantwortung und aktiven Beteiligung am Gemeinwesen ist der Boden für die direkte Demokratie. Wenn heute ständig von Professionalisierung geredet wird, ist diese Grundlage gefährdet. Dazu kommt, dass die Freiwilligenarbeit in den Gemeinden auch Kostenvorteile hat. Es soll niemand sagen, wenn man alles professionalisiere, komme es billiger. Wissenschaftliche Studien belegen das Gegenteil (vgl. Zeit-Fragen vom 8.12. 2003, «Kleine Gemeinden - k(ein) Auslaufmodell?»).
Der Milizgedanke in den kleinen Gemeinden ist eine Kultur, die sich auf das Gemeinwohl und die direkte Demokratie sehr positiv ausgewirkt hat. Auch der Bürger ist selbstbewusster, wenn er nicht nur abstimmen und wählen kann, sondern das Gemeinwesen mit einem aktiven Beitrag mitträgt. Diese Kultur ist etwas vom Wertvollsten in unserem Staatswesen und müsste eigentlich gepflegt werden. - Ein EU-Beitritt dagegen gefährdet sie, weil das EU-Recht nicht miliztauglich ist. Dieser Schluss ergibt sich aus den Ausführungen der Juristen in der oben zitierten Schrift «Die Kantone vor der Herausforderung eines EU-Beitritts». Die aus Laien zusammengesetzten Gemeindebehörden werden sehr wahrscheinlich mit den zahlreichen Vorschriften aus Brüssel überfordert sein.
Heute diskutiert in der Schweiz bereits jede fünfte Gemeinde über Fusionen und Zusammenschlüsse. Experten vermuten, dass es in den nächsten 20 Jahren so viele Gemeindezusammenlegungen geben wird, wie in den letzten 150 Jahren insgesamt. Dabei sind einzelne Kantone besonders aktiv. Folgende Punkte fallen auf:
1. Es gibt Kantone, die ihre Gemeinden zwingen, sich zusammenzuschliessen. Hier fällt negativ der Kanton Tessin auf. Einzelne Gemeinden haben in den letzten Jahren mit einer Volksabstimmung klar zum Ausdruck gebracht, dass sie selbständig bleiben wollen. Der Kanton hat sie trotzdem zur Fusion gezwungen. Bedenklich ist, dass das Bundesgericht diese Politik geschützt hat. Seit kurzem muss auch der Kanton Wallis in diesem Zusammenhang erwähnt werden. (vgl. Zeit-Fragen Nr. 21 vom 1. Juni, «Zwangsfusion - Wallis erklärt Ausserbinn den Krieg»).
2. Einige Kantone üben Druck aus, indem sie die Gemeinden mit Geldzahlungen zur Fusion verlocken.
3. Es gibt Kantone, die zu radikalen Lösungen neigen: Im Kanton Graubünden besteht ein Plan, die 208 Gemeinden zu 32 zusammenzufassen. Im Kanton Schaffhausen propagiert ein von einem Regierungsrat geführter Steuerungsausschuss, den Kanton radikal umzugestalten. Aus den 33 Gemeinden sollen 7 Grossgemeinden gebildet werden. Die bestehenden Gemeinden sollen in der Kantonsverfassung in verbindlicher Form aufgefordert werden, sich bis zum 15. Dezember 2015 zu einer grösseren Verwaltungseinheit zusammenzuschliessen («Schaffhauser Nachrichten» vom 15. Mai). Im Kanton Glarus sollen aus 27 Gemeinden 7 werden. Auch in anderen Kantonen bestehen solche Pläne. Werden sie umgesetzt werden? Im Kanton Wallis tritt am 1. Juli ein neues Gemeindegesetz in Kraft. Hier können künftig einzelne Gemeinden zum Zusammenschluss gezwungen werden, wenn ihr «Abseitsstehen ein bedeutendes Fusionsprojekt gefährdet» (Art. 135).
4. Oft werden Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden neu aufgeteilt. In der Praxis bedeutet dies meist, dass für die Gemeinden Zusatzbelastungen entstehen, die für kleinere Gemeinden stärker ins Gewicht fallen.
Weiter wird der Finanzausgleich gekürzt. Auch so wird Druck ausgeübt, grössere Einheiten zu bilden. In diesem Zusammenhang fällt gelegentlich auf, wie abschätzig über Gemeinden gesprochen wird, die Finanzausgleich beziehen. Sie seien «armengenössig» oder würden am «Tropf des Finanzausgleichs» hängen. Dabei ist der Finanzausgleich keine Fürsorge, sondern ein solidarischer Ausgleich zwischen Gemeinden, die unter ganz verschiedenen Bedingungen finanziell ihr Auskommen finden müssen. Der Finanzausgleich hat eine lange Tradition und stärkt den Zusammenhalt.
5. Manche Kantone arbeiten neue Gemeindegesetze aus. Diese sehen mancherorts vor, dass der Kanton die Gemeinden mit modernen Instrumenten der Finanzkontrolle strenger überwacht. Als Anlass wird immer wieder der Finanzskandal in Leukerbad angeführt - ein einmaliger Sonderfall.
Dazu ein Kommentar: Haben die Gemeinden ihre Finanzen wirklich nicht im Griff? Es fällt auf, dass sich die Verschuldung von Bund und Kantonen in letzter Zeit weit schlechter entwickelt hat als die der Gemeinden. Ihre Schulden haben seit 1990 im Durchschnitt um etwa 30 Prozent zugenommen, während sich diejenigen des Bundes verdreifacht und die der Kantone etwa verdoppelt haben.
6. Es gibt Kantone, die zwischen den Gemeinden und dem Kanton eine Zwischen-ebene einbauen. Im Kanton Bern werden Regionalräte gebildet, die in einem bestimmten Gebiet über den einzelnen Gemeinden stehen. Sie treffen in allen Fragen der Zusammenarbeit verbindliche Entscheidungen. Die traditionelle Zusammenarbeit von gleich zu gleich soll damit verschwinden. Dieses Modell soll Vorbild sein und den Weg für künftige «Agglomerationen» mit eigenen zentralen Entscheidungsgremien ebnen.
An dieser Stelle möchte ich betonen, dass Gemeindezusammenschlüsse im Laufe der Geschichte immer wieder vorgekommen sind. Die intensive Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden ist Ausdruck ihrer Autonomie. Sie hat eine lange Tradition und kann weiter ausgebaut und intensiviert werden. Es wird auch weiterhin zu Zusammenschlüssen kommen. Auch grundlegende Neuerungen in den Gemeindestrukturen hat es immer gegeben und wird es wieder geben. Zum Beispiel müssen sich im Kanton Thurgau die Munizipal- und die Ortsgemeinden bis 2005 auf Grund der neuen Kantonsverfassung von 1987 zu Politischen Gemeinden zusammenschliessen.5
Mit dem strategischen Ziel, der EU beizutreten, ist jedoch eine neue Dimension dazugekommen - die in den Diskussionen meist nicht offen deklariert wird. Der Bundesrat hat 1992 das Beitrittsgesuch zur EU eingereicht und die Vollmitgliedschaft zum strategischen Ziel erklärt. Es ist in meinen Augen ein Skandal, dass er bis heute - 12 Jahre später - die Bürger über die zu erwartenden Auswirkungen dieses bedeutsamen Schrittes nicht informiert hat. Die Vorbereitungsarbeiten, die einen späteren Beitritt erleichtern oder erst ermöglichen sollen, werden dagegen schon seit vielen Jahren auf verschiedenen politischen Ebenen und in verschiedenen politischen Bereichen - meist undeklariert - vorangetrieben. Die Strukturen der Schweiz sollen - wie die Konferenz der Kantonsregierungen es verlangt - angepasst und mit der EU kompatibel werden. Die neue Regionalpolitik NRP und die Territorialreform sind zwei «Bauplätze» auf diesem Weg.
Heute sagt der Bundesrat zwar, der Beitritt sei im Moment kein Thema. Das heisst jedoch nicht, dass die Vorbereitungen nicht weitergehen. Dazu gehört zum Beispiel auch der «Neue Finanzausgleich NFA» des Bundes - ein weiterer «Bauplatz». Auch dieses Projekt ist von der Beitrittsstrategie geprägt und steht im Zusammenhang mit unserem Thema. Es wird direkt und indirekt Auswirkungen auf die Gemeinden und den Föderalismus haben.
Der Bundesrat hat 2001 eine umfangreiche Botschaft «Neuer Finanzausgleich NFA» (BBl. 2001, S. 2293ff.) vorgestellt. Die parlamentarische Behandlung hat begonnen. Sie wird sich - gemäss Botschaft - über 6 bis 8 Jahre hinziehen. Eine erste Abstimmung über Änderungen in der Bundesverfassung soll am kommenden 28. November stattfinden.
Der Finanzausgleich NFA soll ausgebaut, neu konzipiert und auf andere Politikbereiche, wie z.B. die Neue Regionalpolitik NRP und die Landwirtschaftspolitik, abgestimmt werden. Es ist geplant, die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen neu aufzuteilen. In der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen sind Mechanismen vorgesehen, die einen einzelnen Kanton zur Zusammenarbeit zwingen können.
Die Neuaufteilung der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen hat Auswirkungen auf die Gemeinden. Dazu ein Beispiel: Bisher hat der Bund im Rahmen seiner Regionalpolitik die Berg- und Randgemeinden direkt unterstützt und ihnen geholfen, ihre Infrastrukturaufgaben zu bewältigen. Er leistet einen Beitrag, eine Alpstrasse zu asphaltieren, eine Umfahrungsstrasse zu bauen, ein Mehrzweckgebäude zu errichten, oder er unterstützt zum Beispiel die Sanierung der oft weitläufigen Kanalisation. Für die Einwohner der abgelegenen Dörfer ist dies nicht selbstverständlich. Sie erzählen ihren Kindern, dass die Landesregierung in Bern an sie denkt und beim Bau ihrer Alpstrasse mitgeholfen hat. Das soll anders werden.
Der Bund entledigt sich der Aufgabe, wirtschaftlich schwächere Gebiete und Gemeinden bei ihren Infrastrukturaufgaben direkt zu unterstützen und verlegt sich darauf, «innovative und grenzüberschreitende Projekte und Programme» zu finanzieren.6 Die Kantone, die über den neuen Finanzausgleich NFA Geld bekommen, sollen künftig ihre Gemeinden selber unterstützen. Es erstaunt nicht, dass das neue Konzept mit der Regionalpolitik der EU übereinstimmt.
Welche Folgen wird das haben? Die Position der Rand- und Berggemeinden wird geschwächt. Sie haben bis heute eine gewisse Unabhängigkeit den Kantonsbehörden gegenüber, weil sie der Bund direkt unterstützt. Dies ist nicht unwichtig, weil etliche Kantonsbehörden heute glauben, Geld sparen zu können, indem sie die Zusammenlegungen von Gemeinden vorantreiben oder gar erzwingen. Diese Politik könnte einmal dazu führen - wie im Expertenbericht zur Neuen Regionalpolitik NRP konkret vorgeschlagen -, Randgebiete und ganze Bergtäler zu entleeren und als «Landschaftsreserve» oder «Naturpark» nicht mehr zu bewohnen. Die Zukunft gehört in der langfristigen strategischen Planung den regionalen Zentren, den städtischen Agglomerationen und den Grossregionen.
Vor einigen Monaten ist ein privater Verein gegründet worden mit dem Namen «Metropole Schweiz».7 Der Zweck des Vereines besteht darin, aktiv beim «Umbau der Schweiz» mitzuhelfen und diesen zu begleiten. «Die Schweiz muss neu eingeteilt werden», lautet der programmatische Titel ihrer Broschüre. Auch hier ist die Rede von 7 Regionen und von vermehrter Zusammenarbeit und vermehrten Zusammenschlüssen von Gemeinden. Auch hier wird die Absicht, die Schweiz auf einen EU-Beitritt vorzubereiten, nicht offen deklariert. Diesem Verein gehören namhafte Persönlichkeiten aus der Politik und den Universitäten an. Gegen den privaten Verein ist an und für sich nichts einzuwenden. Ein Punkt ist jedoch stossend: Wenn man seine Broschüre genau durchliest, fällt auf, dass der Bund und verschiedene Kantone diesen Verein mit Steuergeldern unterstützen.
Angesichts der massiven Umbaupläne der Bundes- und der Kantonsbehörden erstaunt es nicht, dass viele Schweizer resignieren. Der Bundesrat und vielfach auch die Kantonsbehörden haben in den letzten Jahren nie wirklich offengelegt, dass sie das Land und die Kantone auf einen EU-Beitritt vorbereiten. So erstaunt es nicht, dass die Diskussionen über Gemeindezusammenlegungen oft im lokalen Bereich steckenbleiben, zum Beispiel darüber, dass finanzielle Probleme bestünden oder dass es schwieriger geworden sei, einen Schulpräsidenten zu finden oder ganz allgemein Freiwillige zur Mitarbeit zu gewinnen.
Die übergeordnete Zielsetzung der sogenannten Territorialreform wird verschwiegen und meist nicht diskutiert. Sie lautet wie folgt: Wollen wir wirklich der EU beitreten und alle daraus folgenden Konsequenzen auf uns nehmen? Was bedeutet uns der Milizgedanke in den vielen kleinen Dörfern - für das Selbstverständnis, den Zusammenhalt, für die Selbstverwaltung, die direkte Demokratie, für ein lebendiges Gemeinwesen und für die Finanzen? Wollen wir wirklich von oben alles zusammenlegen und sogenannt «professionalisieren»? Was alles geht dabei verloren? Diese Diskussion müsste heute eigentlich geführt werden.
Der schweizerische Föderalismus mit seinen 26 Kantonen und den vielen kleinen und mittleren Gemeinden mit den zahlreichen KMU ist von unten gewachsen und auch immer wieder erfolgreich den neuen Anforderungen angepasst worden. Die Unterstützung der Berggebiete und Randregionen hat sich bewährt und den Zusammenhalt gestärkt.
Wie wird die Schweiz von morgen einmal aussehen? Liegt eine lebenswerte Zukunft wirklich in grossen, von oben geplanten Konstrukten und zentralen Verwaltungseinheiten? Sollen Bergtäler und Randgebiete bewusst entleert und sich selbst überlassen werden? Welches sind die Folgen für die Natur? Soll die Bergwelt mit ihrer Bevölkerung und ihrer Kultur am Leben bleiben?
1 Konferenz der Kantonsregierungen: Die Kantone vor der Herausforderung eines EU-Beitritts, Zürich 2001; vgl. den Grundsatzartikel dazu in: Zeit-Fragen vom 3. Juni 2002. Vor einigen Wochen hat sich die Konferenz der Kantonsregierungen in Sache EU-Beitritt zu Worte gemeldet. Eine Umfrage habe ergeben, dass der EU-Beitritt «grundsätzlich die richtige Option» sei und die dafür notwendigen Anpassungen zügig vorangetrieben werden müssten. (vgl. Zeit-Fragen Nr. 14 vom 13. April 2004, «Die Konferenz der Kantonsregierungen gibt den Tarif durch»).
2 Die EU beansprucht im gesamten Bildungsbereich eine Mitkompetenz. Dazu gehören alle öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, vom Kindergarten über das Schul- und Hochschulwesen bis zur Weiterbildung; vgl. Konferenz der Kantonsregierungen a.a.O., S. 27ff.
3 vgl. Konferenz der Kantonsregierungen, a.a.O., S. 198f.
4 Neue Regionalpolitik NRP, Schlussbericht vom 6.2.2003. Expertenbericht unter Leitung des seco.
5 Vgl. A. Schoop, Die Geschichte des Kantons Thurgau, Bd. 3, S. 61, Frauenfeld 1987.
6 vgl. Bundesgesetz zur Neuen Regionalpolitik NRP - Die Vernehmlassung läuft bis Ende August, vgl. auch «Neue Zürcher Zeitung» vom 29. April.
7 vgl. Verein Metropole Schweiz, Die Schweiz muss neu eingeteilt werden, Zürich 2003 (www.metropole-ch.ch).
Artikel 5: Zeit-Fragen Nr.24 vom 21.6.2004, letzte Änderung am 23.6.2004