Wir – die Bewegung für Unabhängigkeit - erachten das Gesetz über Regionalpolitik aus grundsätzlichen Überlegungen als problematisch und in vielen Teilen schädlich. Dies soll im folgenden begründet werden. Im Zentrum der Ausführungen stehen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Finanzierungskonzept, die zu starke privatwirtschaftliche Ausrichtung und der von diesem Konzept ausgehende, nicht dem demokratischen Willensbildungsprozess entspringende Umbauprozess der Schweiz.
1. Vom Bund verordnete Veränderung
Der neue Vorschlag zur zukünftigen Regionalpolitik geht von professionell steuerbaren Entwicklungsprozessen aus, die eine neue Schweiz schaffen sollen. Es soll ein räumlicher, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, aber auch politischer Strukturwandel erzeugt werden. Die Konzepte werden ohne Einbezug der Bürger am Schreibtisch entwickelt. Ein JA zu dieser Gesetzesvorlage würde den Bund ermächtigen, eine Umgestaltung der Schweiz voranzutreiben. Die in Mehrjahresprogrammen vereinbarten Leistungsziele machen die Kantone, Städte und Gemeinden zu vollziehenden Institutionen des Bundes, eine Rolle also, die in der schweizerischen Demokratie nie so gedacht war. Dies bedeutet einen weiterern Souveränitätsverlust zu Gunsten eines zentralisierten Machtausbaus auf Bundesebene.
2. Umbau der Schweiz in wirtschaftsdominierte Gross- und
Funktionalräume
Die neue
Regionalpolitik will die Entwicklung von Grossregionen fördern und sich dem
internationalen Trend der Urbanisierung anschliessen. Regionen sollen nach
Entwicklungsmöglichkeiten hierarchisch priorisiert werden (Art. 2 Abs.b). Die
Grenzen auf allen Ebenen sollen aufgelöst werden, neue Funktionalräume sollen
entstehen (Art. 1). Die Beheimatung der Bürger in Gemeinde und Kanton verliert
an Bedeutung. Die Einteilung in Gross-, Mittel- und Kleinzentren mit den
jeweils entsprechenden Aufgaben und Kriterien hebelt die auf der demokratischen
Willensbildung der lokal lebenden Bürger gestaltete Entwicklung aus. Das
Unternehmertum, die Wirtschaft und die Verwaltung erhalten hingegen Instrumente
in die Hand, um die geplanten Veränderungen umzusetzen. Dies würde auch die
Privatisierung der öffentlichen Dienstleistungen massiv vorantreiben. Eine
Verschlechterung der Grundversorgungsbereiche sowie die private
Gewinnabschöpfung wären die Folge. Für die Errungenschaft der Demokratie und
die allen gleichmässig zustehende Grundversorgung im Gemeinwesen wäre dies
alles ein bedenklicher Verlust.
3. Wettbewerb aller gegen alle statt Problemlösung in
Verbundenheit
Die Unterscheidung in kleinräumige und grossräumige Regionalpolitik, wie auch die Implementation des Wettbewerbs auf allen Ebenen entsolidarisiert die Schweiz, die bisher eine Einheit in der Vielfalt darstellte(Art. 10/12) Die neue Regionalpolitik gefährdet den nationalen Zusammenhalt. Der einseitige Blickwinkel der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit schafft Unterschiede, die das Miteinander im Gemeinwesen und in der Willensnation Schweiz unterlaufen. Der ständige Wettbewerb führt zu mehr Macht und Einfluss der Unternehmen auf die Gestaltung der politischen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklungen Faktisch wären die Bürger gezwungen, sich zu unterziehen. Solche Zustände haben wir mit der Entwicklung der schweizerischen Demokratie überwunden und sollen nun nicht wieder eingeführt werden.
4. Umwertung der Werte
Der ländliche Raum wird nur noch aus der Optik der Wirtschaftlichkeit beurteilt. Gemäss dem Leitbild zur Agglomerationspolitik sind Agglomerationen und Städte die Entwicklungsmotoren der Zukunft, analog den Konzepten der Regionalpolitiken der EU und UNO. Bereits wird das Bild einer Schweiz als Metropole oder als Stadtland postuliert (S. 23). Dagegen sollen sich die ländlichen Gebiete als Komplementärräume entwickeln und Impulse aus den Zentren aufnehmen. Dies ist eine unmenschliche Entwertung und Fehleinschätzung der Leistungen und Werte, die im ländlichen Raum von den darin lebenden Menschen erbracht und entwickelt wurden und heute noch werden. Die Festlegung, dass Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit, Urbanisierung, Internationalisierung, Privatisierung u.a. als führende Werte zu gelten haben (Art. 2), schafft Ungleichheit und wird von der Bevölkerung weitgehend auch nicht als richtig anerkannt. Längerfristig wird also diese Politik an der fehlenden Abstützung in breiten Bevölkerungsschichten scheitern.
5. Der schleichende Abbau der direkten Demokratie
Auf allen Ebenen würde das Konzept der NRP zu Veränderungen der schweizerischen Demokratie und einem Verlust der freiheitlichen demokratischen Mitgestaltung führen. Die Konzepte sind nicht herausgewachsen aus einem Auftrag der Bürger an die Exekutive, sondern die Exekutiven wollen der Bevölkerung ein Gesetz vorlegen, welches einerseits den Nachvollzug einer europäischen Regionalpolitik ermöglicht und ihnen andererseits weitgehend freie Hand geben soll, die Schweiz räumlich, wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich nach ihren Vorstellungen umzugestalten (Art. 6 und 7). Die Veränderungsprozesse sollen überwacht werden, um den „Erfolg“ sicherzustellen. Festgelegte Kriterien und Bedingungen müssten eingehalten werden (Art. 3 – 5). Die demokratische Mitgestaltung des Bürgers wird somit eingeschränkt, Kantone und Gemeinden werden weiter zu Erfüllern von Leistungsaufträgen und Programmen (Art. 8 und 9).
Befürworter der Neuen Regionalpolitik behaupten, die „alte“ Regionalpolitik genüge längst nicht mehr, die „Subventionen aus Bern“ seien ineffizient. Widerspruch ist angesagt. Weshalb?
1. Keine Subventionen
Im Zentrum der „alten“ Politik steht das Investitionshilfegesetz IHG aus dem Jahr 1974. Aufgrund dieses Gesetzes haben der Bund und die Kantone einen Fonds geäufnet. Daraus wird in erster Linie kleinen Berggemeinden in den Alpen und im Jura mit langfristigen zinsfreien (aber rückzahlbaren) Darlehen geholfen, ihre oft schwierigen Infrastrukturaufgaben zu bewältigen. Es handelt sich also nicht um Subventionen, die „à fonds perdu“ gewährt werden.
2. Grosse eigene Anstrengungen der Berggemeinden
Der erläuternde Bericht zum Entwurf des Bundesgesetzes über Regionalpolitik enthält konkrete Zahlen. Seit 1974 sind über 8000 Projekte mit etwa 3 Milliarden Franken unterstützt worden. Die Bundeshilfe hat immer nur einen Teil der Kosten gedeckt. Zusammen mit eigenen Geldern sind in Berggemeinden Investitionen im Gesamtbetrag von etwa 19 Milliarden Franken getätigt worden. Die Bergbevölkerung hat aus diesem Geld etwas gemacht, worauf sie stolz sein kann! Nicht vergessen werden dürfen die wirtschaftlichen Impulse, die dadurch ausgelöst wurden. Die Bergdörfer sind gepflegt und machen auf die Besucher einen einladenden Eindruck – nicht nur auf Touristen, sondern auch auf Unternehmen, die auf eine gut funktionierende Infrastruktur angewiesen sind. Daraus sind Arbeitsplätze entstanden – aus den Investitionen selber und in neuen Unternehmen.
Gerade in der heutigen Zeit des „knappen Geldes“ überzeugt ein weiterer Punkt: Die Steuergelder sind noch da, weil nämlich die Darlehen allmählich wieder zurück bezahlt werden. Die Ausfallrate der Gemeinden ist gering. Das heisst, die Rückzahlungen treffen regelmässig ein. Eine Untersuchung hat kürzlich gezeigt, dass die Berggemeinden ihre Finanzen im Griff haben (vgl. „Die Berggemeinden sind finanziell gesund“ in “NZZ“ vom 9.8.2004). Der Investitionshilfefonds IHG für Berggebiete verfügt im Moment über ein Kapital von 1.2 Milliarden Franken, wovon der grösste Teil ausgeliehen ist.
4. Gibt es ein besseres Konzept?
Hat das Konzept des IHG wirklich versagt? Genügt es längst nicht mehr? Wir sehen dies anders. Der Bund (und die Kantone) haben mit Steuergeldern etwas Wertvolles erreicht, ohne diese selber zu verbrauchen. Der Bund seinerseits hat seit 1990 seine Schulden bis heute mehr als verdreifacht. Es wäre schön, wenn auch dieses Geld wie beim Investitionshilfefonds für Berggebiete immer noch da wäre. Das IHG baut auf einem Finanzierungskonzept, das gerade in der heutigen Zeit überzeugt: Die ausgegebenen Steuergelder kommen wieder zurück und können immer wieder für neue Projekte eingesetzt werden. Was will der Steuerzahler mehr? Vielleicht sollte dieses „Rezept“ vermehrt auch in anderen Politikbereichen angewendet werden.
5. Infrastrukturhilfe weiterhin nötig
Wenn man den Ausführungen der Befürworter der Neuen Regionalpolitik folgt, könnte man meinen, die Basisinfrastruktur in den Berggemeinden sei überall fertig gebaut und es sei in den letzten Jahren viel Geld in nicht unbedingt nötige Freizeitanlagen wie Schwimmbäder und Mehrzweckhallen etc. geflossen. Wenn man sich in kleinen Gemeinden umhört, entsteht ein anderer Eindruck: Existentielle Einrichtungen wie Strassen, Abwasserreinigungsanlagen, die Kanalisation und ähnliches werden nach wie vor mit den zinsfreien, rückzahlbaren Darlehen mitfinanziert. Heute steht zum Beispiel in vielen kleinen Berggemeinden mit einem meist grossen Einzugsgebiet die Sanierung der oft weitläufigen, veralteten Kanalisation an. Hier ist Hilfe von aussen nötig. Wenn die Basisinfrastruktur mangelhaft ist, ist auch unternehmerischen Initiativen der Boden entzogen. Dies gilt z.B. auch für die Kürzungen im öffentlichen Verkehr. Für die Weiterentwicklung einer Gemeinde und ihrer Infrastruktur bestehen keine Grenzen. Die Finanzierung von Schwimmbädern und Mehrzweckgebäuden zum Beispiel ist sinnvoll, weil damit die Standortattraktivität einer Gemeinde verbessert wird. Die Chance steigt, dass sich dort neue Betriebe ansiedeln und sich ihre Mitarbeiter wohl fühlen.
1. Keine direkte Unterstützung mehr
Die Gelder aus dem Investitionshilfefonds für Berggebiete sollen künftig in eine Stiftung „Regionalentwicklung“ einfliessen, die einmal über ein Kapital von 1.5 Milliarden Franken verfügen soll. Dieses Geld soll nicht mehr wie bisher direkt für die Bergregionen verwendet, sondern am Kapitalmarkt angelegt werden. Einzig der Ertrag aus Zinsen und Dividenden soll für innovative Projekte und Programme von und für Privatunternehmen verwendet werden. Diese Gelder sind nicht rückzahlbar.
2. Stärkung des Kapitalmarktes statt der Unterstützung
der BerggebieteBerghilfe
Nach reiflicher Überlegung kommen wir zum Schluss, dass das neue Finanzierungskonzept im Entwurf zu einem Bundesgesetz über Regionalpolitik ineffizient ist und dem eigentlichen Zweck der Berghilfe widerspricht. Begründung:
Das geäufnete Kapital wird nicht mehr wie bisher direkt in den Bergregionen eingesetzt. Es kann nicht mehr vor Ort „arbeiten“ und etwas Wertvolles schaffen. Sondern es wird auf dem Kapitalmarkt angelegt. Das bedeutet, dass Privatunternehmen und öffentliche Institutionen aus dem Unterland oder aus dem Ausland mit diesem Geld arbeiten und nicht mehr die Berggemeinden. Dazu drei mögliche Beispiele:
Für die Berggemeinden blieben lediglich die Zinsen und Dividenden der Obligationen und Aktien. Diese Beispiele zeigen, dass das neue Finanzierungskonzept dem Grundgedanken der Regionalpolitik widerspricht – nämlich den Bergregionen in der Schweiz effizient zu helfen. Dazu kommt, dass Anlagen auf dem Kapitalmarkt mit einem erheblichen Risiko verbunden sind. Die Anlagepolitik zahlreicher Stiftungen und Pensionskassen - z.B. auch der Schweizerischen Berghilfe - hat in den letzten Jahren deutlich gezeigt, wie schnell viel Geld verloren gehen kann. In diesen Tagen wurde bekannt, dass die Pensionskasse der Lehrer im Kanton Bern in kurzer Zeit am Kapitalmarkt über eine Milliarde Franken verloren hat. Auch aus dem Kanton Wallis wurde ähnliches berichtet. Es gibt keinen Grund, warum so etwas nicht auch einmal der Stiftung „Regionalentwicklung“ passieren könnte.
3. Bewährtes Prinzip des IHG
Dem gegenüber steht das bewährte Prinzip der zinsfreien und rückzahlbaren Darlehen des Investitionshilfefonds IHG. Das geäufnete Kapital ist bisher schon mehr als zwei Mal ausgeliehen und wieder zurück bezahlt worden. Es hat in den Alpen und im Jura viel Wertvolles geschaffen. Es besteht kein Grund, damit aufzuhören. Es soll hier wiederholt werden. Es stimmt nicht, dass die Basisinfrastruktur überall schon gebaut ist. Wenn hier die Hilfe von aussen ausbleibt, weil das Geld für Privatunternehmen verwendet wird, ist die Existenz mancher Gemeinden in Frage gestellt. Investitionen für die Weiterentwicklung einer Gemeinde werden auch in Zukunft immer nötig sein. Es besteht zudem keine Gewähr, dass der Kanton diese Hilfe einmal selber übernehmen wird.
4. Fazit
Wir kommen deshalb zum Schluss, dass am bewährten Finanzierungskonzept des IHG festgehalten werden soll. Die Kriterien, nach denen die zinsfreien Darlehen gewährt werden, könnten dagegen durchaus den gewandelten Bedürfnissen und der heutigen Zeit angepasst werden.
1. Allgemeines
Der Gesetzesentwurf ist im hohen Masse darauf ausgerichtet, Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze zu schaffen. Beim Leser des erläuternden Berichtes entsteht der Eindruck, der Bund beabsichtige, Innovation, Wachstum und wirtschaftliche Entwicklung staatlich zu organisieren. Kann dieses Konzept Erfolg haben?
Wenn man die Entstehungsgeschichte der Neuen Regionalpolitik verfolgt, fällt auf, dass das Konzept in der Wissenschaft umstritten ist. Das Staatsekretariat für Wirtschaft (seco) hat bereits 2002 von der Universität Basel ein Gutachten angefordert. Der renommierte Wirtschaftswissenschaftler Professor Dr. Silvio Borner nimmt in seinem 20-seitigen Gutachten eine kritische Haltung ein.1
Die Schweiz leidet schon seit vielen Jahren wirtschaftlich an einer Wachstumsschwäche. Die Absicht im Gesetzesentwurf, private Unternehmen, Projekte und Programme unter bestimmten Bedingungen staatlich zu finanzieren, will hier Abhilfe schaffen. Der Leser ist geneigt, dem spontan zuzustimmen. Dieser Weg führt jedoch aus verschiedenen Gründen nicht zum Ziel:
In Bezug auf Rand- und Berggemeinden nimmt Borner diesbezüglich sehr deutlich Stellung: „Gerade in Berg- und ausgesprochenen Randregionen ist der Versuch zur staatlichen Clusteransiedlung weder sinnvoll noch machbar.“ (S. 19)
Zum Begriff „Cluster“: Der Leser stösst – wie bereits im Expertenbericht zur Neuen Regionalpolitik (seco 2003) auch im erläuternden Bericht zum Entwurf eines Bundesgesetzes über Regionalpolitik - immer wieder auf den neuartigen Begriff von sogenannten „Clustern“, die gefördert werden sollen. Gemeint sind damit wirtschaftliche Netzwerke, d.h. Kooperationen und Verbindungen von privaten Unternehmen, die besonders „innovativ“ sind. Paradebeispiel für einen „Cluster“ ist das sog. „Sillicon Valley“ in Kalifornien, das in den 1990er Jahren zu einem Zentrum der High-Tech-Industrie wurde. Professor Borner nennt als Beispiel in der Schweiz die Firma Phonak, die im Zürcher Oberland Hörgeräte herstellt. Zusammen mit lokalen Zulieferfirmen aus den Bereichen Klimatechnik, Feuerüberwachung und Uhrenindustrie bildet sie eine innovative Interessengemeinschaft. Auch im Medizinalbereich gibt es Firmen, die auf ähnliche Art kooperieren.
Wir schliessen uns der Einschätzung von Professor Borner an, dass es nicht sinnvoll und nicht machbar ist, in den Berg- und Randgebieten staatlich solche Cluster anzusiedeln.
Wenn man den Ausführungen von Professor Borner folgt, wird deutlich, dass es nicht nur um die Ausgestaltung der Regionalpolitik geht, sondern grundsätzlich um wirtschaftspolitische Fragen. Inwieweit soll der Staat unternehmerisch aktiv werden, in die Wirtschaft eingreifen und sie lenken?
Borner kommt am Schluss seines Gutachtens zu folgenden wirtschaftspolitischen Empfehlungen, denen wir uns anschliessen:
Auf regionaler Ebene sollte man am traditionellen Lasten- und Finanzausgleich festhalten und diesen weiterführen. Unnötige Bürokratien dürfen gar nicht erst entstehen. Das heisst, den Bergdörfern soll wie bisher bei der Bewältigung ihrer oft schwierigen Infrastruktur- und Entwicklungsaufgaben geholfen werden. Ob die Bergkantone – wie vorgesehen - an Stelle des Bundes diese Aufgabe künftig übernehmen können oder wollen, ist nicht sicher. Diese Gewähr besteht auch dann nicht, wenn die Kantone über den Neuen Finanzausgleich NFA vielleicht mehr Geld bekommen. Einige Bergkantone sind stark verschuldet und versuchen zu sparen, indem sie ihre Gemeinden weniger oder gar nicht mehr unterstützen.
4. Kritik
Kann man die Schweiz wirklich in wirtschaftlich „rentable“ und „nicht rentable“ Regionen einteilen, wobei letztere ev. abgeschafft werden sollen? Es gibt ausser wirtschaftlichen auch andere Gründe, um der Bevölkerung in abgelegenen Berggebieten zu helfen. Dazu gehört z.B. die Pflege und der Erhalt der Bergwelt. Die Menschen in den Dörfern und Talschaften haben unser Land über Jahrhunderte aufgebaut und mitgestaltet. Diese Grundlagen dürfen nicht leichtfertig aufgegeben werden.
Professor Borner nimmt zu diesem Punkt im oben erwähnten Gutachten wie folgt Stellung: Er regt an, den wirklichen Ursachen der Wachstumsschwäche in der Schweiz nachzugehen, „bevor man sich von Seiten des Staates mit der Förderung von Problemgebieten beschäftigt bzw. sich über die Entleerung von Berg- und Randgebieten Gedanken macht“ (S. 11). Wenn sich die verantwortlichen Politiker mit solchen Fragen beschäftigen, lenken sie leicht von den wirklich wichtigen wirtschaftspolitischen Problemen ab.
Das Konzept der Neuen Regionalpolitik, das „innovative Projekte und Programme“ von und für Privatunternehmen mit nicht rückzahlbaren Steuergeldern unterstützen will, erinnert stark an das in der EU praktizierte „System der Geldtöpfe“. In Brüssel werden Jahr für Jahr Milliardenbeträge in verschiedensten Bereichen als Fördermittel für private Projekte ausgegeben, sei es zur Regionalentwicklung, im Bildungsbereich, zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit, für den Sozialen Ausgleich, etc.. Am Schluss weiss oft niemand so recht, was mit diesem Geld passiert ist. Im diesem Zusammenhang kommt es in Brüssel nicht selten zu handfesten Korruptionsskandalen. Ein Beispiele für gescheiterte Hilfe:
Seit etwa 10 Jahren versuchen Berlin und die EU den neuen Bundesländern in Deutschland zu helfen. Um diese Gebiete zu entwickeln, sind Geldbeträge im dreistelligen Milliardenbereich geflossen, unter anderem auch in innovative Projekte und Programme von und für Privatunternehmen. Heute ist man ernüchtert. Viele Gelder sind einfach „verschwunden“, ohne dass es gelungen wäre, unternehmerisches Denken und Handeln zu erzeugen. Die Arbeitslosigkeit hat sich kaum verändert und ist nach wie vor deutlich höher als in den alten Bundesländern.
Solche Erfahrungen im Ausland sprechen gegen die stark privatwirtschaftliche Ausrichtung des neuen Gesetzes und legen nahe, die Berggemeinden in den Alpen und im Jura wie bisher mit langfristigen zinsfreien und rückzahlbaren Darlehen zu unterstützen. Auf diese verlässliche Art wird ihre Entwicklung und das Wirtschaftswachstum nachhaltig gefördert. So bleibt das in den letzten dreissig Jahren geäufnete Kapital mit grösstmöglicher Sicherheit erhalten und kann auch für kommende Generationen noch viel Positives bewirken. Es gilt ein Erbe aus früheren Zeiten sorgsam zu verwalten und richtig einzusetzen. Das Konzept der geplanten Stiftung für Regionalentwicklung bietet hier aus den oben dargelegten Gründen keine Gewähr. - Warum wird diese Idee trotzdem so stark propagiert?
Wer sich die Mühe nimmt, die Unterlagen über die Regionalpolitik der EU zu studieren (vgl. EU-Verordnung Nr. 1783/1999), dem fallen die Parallelen zum schweizerischen Gesetzesentwurf sofort auf. Eine genaue, vergleichende Analyse ist in diesem Rahmen nicht möglich. Die Ähnlichkeiten in grundsätzlichen Fragen ist jedoch nicht zu übersehen:
- In der Regionalentwicklung der EU werden innovative Projekte und Programme von und für Privatunternehmen mit nicht rückzahlbaren Geldern unterstützt. Ebenso wie im schweizerischen Gesetzesentwurf.
- Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung EFRE – das Pendant der vorgesehenen schweizerischen Stiftung für Regionalentwicklung – ist wie diese nicht nur für Berggebiete bestimmt, sondern ganz allgemein für den ländlichen Raum. Der Fonds unterstützt Programme und Projekte im lokalen wie auch in einem grösseren, grenzüberschreitenden Rahmen, genauso wie der schweizerische Gesetzesentwurf.
Soll die schweizerische Stiftung für Regionalentwicklung einmal in die EU überleiten? Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Stiftung wäre EU-kompatibel, weil sie nach einem EU-Beitritt der Schweiz im Prinzip ohne weiteres mit dem Fonds für Regionale Entwicklung EFRE der Europäischen Union zusammengelegt werden könnte. Das nötige Geld liesse sich leicht vom Kapitalmarkt abziehen und könnte hier einbezahlt werden. Dies wäre beim Investitionshilfefonds für Berggebiete IHG nicht möglich, weil hier die Gelder langfristig in den kleinen Gemeinden der Schweizer Alpen und im Jura angelegt sind. Wird deshalb die bisherige Regionalpolitik mit den zinsfreien und rückzahlbaren Darlehen als „veraltet“ und „ineffizient“ verschrieen?
Nach einem Beitritt müsste die Schweiz übrigens in alle Fonds der EU (Kohäsionsfond, Strukturfonds, Fonds für Regionale Entwicklung etc.) ihren Beitrag bezahlen. Die EU verlangt bereits heute, dass sich die Schweiz auch als Nicht-Mitglied am Kohäsionsfonds beteiligt.
1 Borner S. (2002), Wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik durch regionale Clusterbildung? Inputpapier für die Expertenkommission Überprüfung und Neukonzeption der Regionalpolitik, WWZ Uni Basel