Resolution der Öffentlichen Versammlung der Bewegung für Unabhängigkeit vom

18. März 2006 in Zürich

 

 

Mit Hilfe unzutreffender Angaben und ohne  das wirklich beabsichtigte  Ziel (so genannte "Herausforderung eines EU-Beitritts") darzulegen haben Bundesrat und Parlament in den letzten Jahren Instrumente geschaffen, die einen tief greifenden Umbau des schweizerischen Gemeindewesens bewirken oder wenigstens ermöglichen. Dazu gehören: NFA, neue Agglomerationspolitik, Neue Regionalpolitik, Föderalismusreform, Herstellen von kantonsübergreifenden Körperschaften und Konferenzen wie beispielsweise die TAK (Tripartite Agglomerationskonferenz) oder die KDK (Konferenz der Kantonsregierungen), die EDK (Erziehungsdirektorenkonferenz), ja sogar Konferenzen  mit den Stimmberechtigten nicht bekannter Teilnehmerschaft, alles mit dem Zweck, die bestehenden demokratischen Strukturen zu unterwandern. Beabsichtigte Folgen dieser Massnahmen sind das Schwächen der Gemeindeautonomie, ein umfassendes Zentralisieren der Entscheidungen, der Primat globalwirtschaftlicher Interessen sowie eine frappante Kompetenzdelegation an die Exekutive zu Lasten des Souveräns.

Mit dem Umbau des Gemeindewesens wird das die Demokratie tragende und tradierende Element in seinen zentralen Bereichen geschwächt.

 

In Anbetracht der Tatsache,

-         dass echte direkte Demokratie nur auf dem Fundament umfassender Kantons- und Gemeindefreiheit bestehen und weiterentwickelt werden kann,

-         dass aus der Sorge um das gemeinsame Wohl und dem Willen, die Aufgaben gemeinsam zu bewältigen, Verbundenheit, Vertrauen, Verantwortungsgefühl und friedliche Kooperation erwächst,

-         dass die Menschen in einem föderalistischern, auf genossenschaftlicher Selbstverwaltung basierenden Staat ihre Persönlichkeit am besten zu entfalten vermögen,.

-         dass die öffentlichen Aufgaben nach wie vor gemäss Subsidiaritätsprinzip zuzuteilen sind,

 

fordern wir Bundesrat, Parlament und Behörden auf

-         die tragenden Säulen des schweizerischen Gemeindewesens zu schützen,

-         die grundlegenden Aspekte der direkten Demokratie zu berücksichtigen,

-         Freiheit und Selbstverwaltung als Wert vor das wirtschaftliche Gewinnstreben zu setzen,

-         sich bei ihrer Tätigkeit streng an die Schweizerische Bundesverfassung zu halten und diese nicht  durch Erlasstexte auszuhöhlen, welche von den  Stimmberechtigten bezüglich ihrer Folgen kaum erfasst werden können.