Resolution der Öffentlichen Versammlung der
Bewegung für Unabhängigkeit vom
18. März 2006 in Zürich
Mit Hilfe unzutreffender Angaben und ohne das wirklich beabsichtigte Ziel (so genannte "Herausforderung eines
EU-Beitritts") darzulegen haben Bundesrat und Parlament in den letzten
Jahren Instrumente geschaffen, die einen tief greifenden Umbau des
schweizerischen Gemeindewesens bewirken oder wenigstens ermöglichen. Dazu
gehören: NFA, neue Agglomerationspolitik, Neue Regionalpolitik,
Föderalismusreform, Herstellen von kantonsübergreifenden Körperschaften und
Konferenzen wie beispielsweise die TAK (Tripartite Agglomerationskonferenz)
oder die KDK (Konferenz der Kantonsregierungen), die EDK (Erziehungsdirektorenkonferenz),
ja sogar Konferenzen mit den Stimmberechtigten
nicht bekannter Teilnehmerschaft, alles mit dem Zweck, die bestehenden
demokratischen Strukturen zu unterwandern. Beabsichtigte Folgen dieser
Massnahmen sind das Schwächen der Gemeindeautonomie, ein umfassendes
Zentralisieren der Entscheidungen, der Primat globalwirtschaftlicher Interessen
sowie eine frappante Kompetenzdelegation an die Exekutive zu Lasten des Souveräns.
Mit dem Umbau des Gemeindewesens wird das die Demokratie tragende und
tradierende Element in seinen zentralen Bereichen geschwächt.
In Anbetracht der Tatsache,
-
dass echte direkte
Demokratie nur auf dem Fundament umfassender Kantons- und Gemeindefreiheit
bestehen und weiterentwickelt werden kann,
-
dass aus der
Sorge um das gemeinsame Wohl und dem Willen, die Aufgaben gemeinsam zu
bewältigen, Verbundenheit, Vertrauen, Verantwortungsgefühl und friedliche
Kooperation erwächst,
-
dass die Menschen
in einem föderalistischern, auf genossenschaftlicher Selbstverwaltung
basierenden Staat ihre Persönlichkeit am besten zu entfalten vermögen,.
-
dass die öffentlichen
Aufgaben nach wie vor gemäss Subsidiaritätsprinzip zuzuteilen sind,
fordern wir Bundesrat, Parlament und Behörden auf
-
die tragenden
Säulen des schweizerischen Gemeindewesens zu schützen,
-
die grundlegenden
Aspekte der direkten Demokratie zu berücksichtigen,
-
Freiheit und
Selbstverwaltung als Wert vor das wirtschaftliche Gewinnstreben zu setzen,
-
sich bei ihrer
Tätigkeit streng an die Schweizerische Bundesverfassung zu halten und diese
nicht durch Erlasstexte auszuhöhlen,
welche von den Stimmberechtigten bezüglich
ihrer Folgen kaum erfasst werden können.