von Dr. rer. publ. Werner
Wüthrich, Zürich
Schweizer Gemeinden -
Autonomie, Zusammenarbeit oder Fusion? Etwa 50 Ständeräte, Regierungsräte,
Direktoren von Bundesstellen und kantonalen Ämtern, etliche Gemeinde- und
Stadtpräsidenten trafen sich am 8. Dezember im Kursaal von Bern mit Professoren
und Spezialisten aus den Universitäten, um Fragen der Gemeindestrukturen zu
diskutieren. Ebenfalls mit dabei waren Mitarbeiter von privaten
Organisationsentwicklungsunternehmen, die Gemeindefusionen vorbereiten und
begleiten. Die nachfolgende Tagungsskizze zeigt, welche Fragestellungen die
Initianten und Theoretiker der Gebietsreform beschäftigen.
Hans Peter Fagagnini,
Professor für Politikwissenschaft an der Universität St. Gallen, leitete seinen
Eröffnungsvortrag mit einem etwas provozierenden Vergleich ein. Er zeigte auf,
wie stark sich die Gemeindestrukturen im Ausland verändert hätten: Schweden zum
Beispiel hat die Zahl seiner Gemeinden in den letzten 50 Jahren von etwa 2500
auf 300 herabgesetzt, die Bundesrepublik Deutschland von 34000 auf 15000. Auch
in anderen europäischen Staaten ist die Zahl der Gemeinden massiv reduziert
worden. Ganz im Gegensatz dazu sind die Strukturen in der Schweiz - darüber
waren sich die Teilnehmer einig - sehr robust. Die Zahl der Gemeinden hat in
den letzten Jahrzehnten durch Fusionen lediglich von etwa 3200 auf 2800
abgenommen. Es werde auch in den nächsten Jahren zu keinen radikalen
Veränderungen kommen.
Hat die Zahl und Grösse der Gemeinden einen Einfluss auf die wirtschaftliche
Entwicklung? Professor Fagagnini wies darauf hin, dass unter Ökonomen zwei
Thesen vertreten werden. Für die einen habe dies keinen Einfluss. Andere
dagegen seien der Meinung, dass grosse Städte und Gemeinden Motoren seien für
die wirtschaftliche Entwicklung. Kleinräumige Verhältnisse beanspruchen
einerseits viel politisches Personal. Andererseits seien gerade in kleinen
Dörfern grosse Teile der Bevölkerung als «Milizler» aktiv. Sie seien in das
politische Leben eingebunden und würden das Gemeinwesen aktiv mittragen. Die
Bürger würden die staatlichen Leistungen nicht einfach konsumieren, wie dies in
grösseren Gemeinden und Städten die Regel sei. Das habe einen hohen Wert.
Fagagnini stellte aber auch fest, dass die Bereitschaft, sich für die Gemeinde
zu engagieren, abnehme. Das verstärke den Trend zum Vollamt. Es brauche aber
beides - Miliz und Vollamt.
Reiner Eichenberger, Professor für Finanzwissenschaften an der Universität
Fribourg, äusserte sich zur nachlassenden Bereitschaft, sich in der Gemeinde zu
engagieren. Dies müsse nicht zwangsläufig zu Fusionen führen. Man könne auch
einmal einen Gemeindepolitiker von aussen «importieren» - wie in einem
Fussballverein. Ein vollamtlicher Gemeindepräsident könne sein Amt in
Personalunion in verschiedenen kleinen Gemeinden ausüben. Praktiker äusserten
sich dazu skeptisch. Bei einem Gemeindepräsidenten sei dies kaum möglich.
Dieser müsse aus der eigenen Gemeinde sein. Bei einem Gemeindeschreiber dagegen
wäre dies ein möglicher Weg.
Verschiedene Referenten präsentierten eine Auslegeordnung, die sich über alle
Stufen der interkommunalen Zusammenarbeit bis hin zur Fusion erstreckte. Die
letztere stand jedoch klar im Vordergrund. Ein eindeutiges Rezept, wann eine
Fusion angebracht sei, gebe es jedoch nicht. Etliche Teilnehmer äusserten
grosse Zweifel, ob es Sinn mache, eine solche zu erzwingen.
In der Analyse, wie Fusionen ablaufen, unterschieden die Experten zwischen
harten und weichen Faktoren. Mit «harte Faktoren» sind zum Beispiel Kosten,
Finanzen und Steuerbelastung gemeint. «Weiche Faktoren» sind solche des Herzens
- wie Bürgernähe, soziale Integration, Identität und Verbundenheit mit der historisch
gewachsenen Gemeinde. Besonders in diesem Bereich müssten die
Projektverantwortlichen besser mit der Bevölkerung kommunizieren.
Zwei Gemeindepräsidenten führten den Zuhörern je ein Beispiel einer
durchgeführten und einer gescheiterten Fusion vor: So vertrat der
Gemeindepräsident von Jona, Benedikt Würth, die Ansicht, die beiden grossen
Gemeinden seien durch eine langjährige Zusammenarbeit förmlich
zusammengewachsen. Die neue Gemeinde Rapperswil-Jona sei ein Musterbeispiel
einer gelungenen Fusion. Zwar habe es bis heute nachgewirkt, dass Jona vor rund
200 Jahren noch ein Untertanengebiet gewesen sei. Es habe deshalb auch zwei
Anläufe gebraucht. Das gute Verhältnis und auch die gesunde finan-zielle
Situation in beiden Gemeinden hätten das Zusammengehen begünstigt. Die neue
Gemeinde Rapperswil-Jona sei ein Musterbeispiel einer gelungenen Fusion.
Anschliessend berichtete der Gemeindepräsident der Gemeinde Meierskappel LU,
Armin Huber, weshalb die geplante Fusion mit Risch ZG wegen der
unterschiedlichen politischen Kultur, wegen der unterschiedlichen
Steuerbelastung und nicht zuletzt auch wegen der Kantonsgrenze schliesslich
wieder habe abgebrochen werden müssen.
Im Verlauf der Tagung wurde deutlich, dass es keine Richtschnur gebe für die
ideale Grösse einer Gemeinde oder die Zahl ihrer Einwohner. Das bestätigte auch
Ursin Fetz, der über Fusionsprojekte im Kanton Graubünden informierte. Er ist
Professor an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft HTW in Chur und hat
einen Leitfaden für Gemeindefusionen herausgegeben. In den Referaten und
Diskussionen kam zum Ausdruck, dass zahlreiche der anwesenden Poli-tiker und
Vorsteher von kantonalen und Bundesämtern die vielen Klein- und
Kleinstgemeinden in der Schweiz ganz gern zusammenlegen würden. Recht grosse Unterschiede
wurden in bezug auf die Vorgehensweise in den einzelnen Kantonen sichtbar. Die
verschiedenen «Wege» sollen im folgenden am Beispiel der Kantone Tessin,
Schaffhausen und Glarus aufgezeigt werden:
Staatsrat Luigi Pedrazzini, Justiz- und Polizei-direktor des Kantons Tessin,
befasst sich in seinem Kanton stark mit den aktuellen Veränderungen der
Gemeindestrukturen. Er erklärte den Zuhörern seine Politik: Der Tessin setzt
auf Fusionen. Es sei das Ziel der Kantonsbehörden, die zahlreichen Klein- und Kleinstgemeinden
im Tessin zusammenzulegen. Er wolle starke Gemeinden mit einem wirtschaftlichen
Potential. Die Zahl der Tessiner Gemeinden sei in den letzten 6 Jahren von 245
auf 192 herabgesetzt worden. Erhebliche Synergien und Kosteneinsparungen seien
möglich. Eine Gemeinde mit 150 Einwohnern sei für ihn «keine Gemeinde». - Mit
dieser Aussage provozierte er den lebhaften Widerspruch von Ständerat Hannes
Germann. Dieser übt neben seinem Amt als Ständeherr für den Kanton Schaffhausen
auch das des Gemeindepräsidenten der 150-Seelen-Gemeinde Opfertshofen aus. Ohne
seinen tüchtigen Gemeindeschreiber wäre dies allerdings nicht möglich, erklärte
er anschaulich. Dieser erledige die Arbeiten für die kleine Gemeinschaft
nebenberuflich am Abend und, wenn es sein müsse, am Sonntagmorgen - für 900
Franken im Monat. Da lasse sich auch nicht viel sparen - im Gegenteil. Das
funktioniere sehr gut. - Der Schreibende, der mit verschiedenen Kleingemeinden
in Kontakt steht, kann dies nur bestätigen.
Am Beispiel des Tessins wurde die Problematik der Zwangsfusionen besonders
deutlich. Pedrazzini zeigte auf, wie der Kanton Tessin vorgeht. Die
Fusionsprojekte in den einzelnen Tälern, die jeweils 6 bis 12 Gemeinden
umfassen, werden vom Kanton und von lokalen Arbeitsgruppen vorbereitet. Dann
wird in allen beteiligten Gemeinden abgestimmt. Wenn sich die Mehrheit in 2
oder 3 Gemeinden dagegen entscheidet, kann der Fall eintreten, dass sie
überstimmt und diese dann zum Zusammenschluss gezwungen werden. In letzter Zeit
seien allerdings einige Projekte gescheitert, weil die Mehrheit der beteiligten
Gemeinden und der Stimmenden dagegen waren. Es komme auch immer wieder vor,
dass Tessiner Gemeinden sich wegen einer Zwangsfusion ans Bundesgericht wenden.
Im Moment seien zwei Rekurse hängig. Es sei aber das Ziel, die Zahl der
Gemeinden in den nächsten 5 Jahren weiter von 192 auf 150 zu senken. Das
Vorgehen im Tessin stiess im Saal mancherorts auf Unbehagen.
Wie schon erwähnt, nahm Ständerat Hannes Germann aus dem Kanton Schaffhausen
eine Gegenposition ein. Er zeigte den Zuhörern auf, dass Klein- und
Kleinstgemeinden durchaus ihren Reiz und ihre Vorteile haben. Ein Zusammenlegen
von Kleingemeinden bringe zudem kostenmässig meistens nicht viel, weil die
Gemeindearbeit in hohem Masse von «Milizlern» getragen würde. In solchen
Gemeinden sei das «Wir-Gefühl» besonders ausgeprägt - was positiv sei. In
grossen Gemeinden sei es üblich, staatliche Leistungen einfach zu fordern und
zu «konsumieren». In kleinen sei diese Haltung viel weniger zu beobachten.
Germann stellte den Zuhörern die Situation im Unteren Reiat vor, einem
ländlichen Gebiet zwischen Schaffhausen und der Landesgrenze. Hier gebe es 4
Gemeinden, die alle etwa 200 Einwohner hätten. In den letzten Jahren sei es
schwieriger geworden, die Gemeindehaushalte ohne Defizit abzuschliessen. Die
Schulden je Einwohner seien aber nicht alarmierend. Mit 5000 Franken seien sie
im Durchschnitt deutlich geringer als in grossen Städten wie Genf mit 40000
Franken je Einwohner. Die Schulden seien auch viel geringer als beim Bund mit
17000Franken. Trotzdem sei die Frage aufgekommen, ob die 4 Kleingemeinden in
Zukunft ihre Aufgaben werden bewältigen können. Man sei davon abgekommen, die 4
kleinen Gemeinden einfach zusammenzulegen. Das bringe kaum etwas. Heute liege
ein Vorschlag auf dem Tisch, dass sich alle 4 dem benachbarten Thayngen
anschliessen. Diese Grossgemeinde sei finanziell stark und habe Industrie. Das
Projekt werde nun sorgfältig geprüft und vorbereitet, und es werde in allen
Gemeinden separat abgestimmt.
Ständerat Germann äusserte sich kritisch zum Projekt des eigenen
Regierungsrates, das unter dem Kürzel «sh.auf» bekanntgeworden ist. Dieser
plante, die 32 Schaffhauser Gemeinden in einem Schritt auf 7 zu reduzieren. Er
verglich diese Vorgehensweise mit derjenigen der Kolonialmächte in Afrika.
Diese hatten vor 200 Jahren die Grenzen der Länder vom Schreibtisch aus mit dem
Lineal gezogen. Das Volk im Kanton Schaffhausen sei nicht «mitmarschiert» und
die Regierung habe nun von Zwangsfusionen Abstand genommen.
Anschliessend stellte Ständerat Fritz Schiesser das Jahrhundertprojekt im
Kanton Glarus vor. Er ist Projektleiter der Gemeindestrukturreform. Diese ist
in manchen Punkten dem Projekt «sh.auf» in Schaffhausen ähnlich. In Glarus
sollen die 27 Gemeinden in relativ kurzer Zeit - nötigenfalls mit Zwang - auf
10 regionale Einheitsgemeinden reduziert werden. Glarus habe lediglich 40000
Einwohner. Es gehe nicht nur um die 27 Gemeinden. Der Kanton habe insgesamt 90
selbständige, öffentlich-rechtliche Körperschaften - wie zum Beispiel
zahlreiche Schulgemeinden. Auch sie sollen in die neuen Einheitsgemeinden
integriert werden. Er begründete das Projekt ähnlich wie Staatsrat Pedrazzini
aus dem Tessin. Man wolle starke Gemeinden errichten mit wirtschaftlichem Potential.
- Am 1. Sonntag im Mai wird die Landsgemeinde über das Projekt entscheiden.
Ständerat Schiesser musste sich einige provokative Fragen gefallen lassen. So
fragte zum Beispiel jemand aus dem Publikum, ob die Glarner Regierung mit den
vorgesehenen Zwangsfusionen nicht den gleichen Fehler mache wie Schaffhausen.
Der Gesprächsleiter doppelte nach und fragte ihn: «Wollen Sie in Ihrem Kanton
zum ÐTotengräber des Milizsystemsð werden? Sind die Zeiten im Glarnerland
endgültig vorbei, wo auch ein Bauer oder ein Förster das Amt des
Gemeindepräsidenten übernehmen kann?» Schiesser - von Beruf Rechtsanwalt -
entgegnete wortreich. Es bestünden Unterschiede zwischen Schaffhausen und
Glarus. Auch die ehrenamtliche Mitarbeit werde in den neuen Gemeinden durchaus
noch ihren Platz finden.
Ständerat Hannes Germann beendete die lebhafte Diskussion mit der Bemerkung: Er
ziehe den Hut vor der Landsgemeinde in Glarus, die das Jahrhundertprojekt zu
entscheiden habe. An der Urne würde das Projekt es jedoch nie schaffen.
Der Gesprächsleiter entliess die Zuhörer mit der Aufforderung, am 1. Sonntag im
kommenden Mai das Geschehen in Glarus mitzuverfolgen. Hochspannung sei
vorprogrammiert.
Kommentar
ww. Der Grosse Rat des
Kantons Graubünden hat vor wenigen Tagen ein neues Gemeindegesetz
verabschiedet. Zentraler Punkt ist Artikel 94: Eine funktionierende Gemeinde
kann unter bestimmten Voraussetzungen künftig zum Zusammenschluss mit anderen
Gemeinden gezwungen werden.1 Ebenfalls verabschiedet wurde ein Gesetz, das die
Finanzhilfe des Kantons an die Gemeinden regelt. Zentral ist hier folgender
Artikel: Nur Gemeinden mit mehr als 300 Einwohnern erhalten die volle
finanzielle Unterstützung, die ihnen von Gesetzes wegen zusteht.2 Das heisst
nichts anderes, als dass die Einwohner von kleineren Gemeinden diskriminiert
werden - nur weil ihre Dörfer klein sind. Als Folge müssen sie höhere Steuern
bezahlen als Einwohner in grösseren Gemeinden, die eine vergleichbare
finanzielle Situation haben. Im Kanton Graubünden gibt es 102 Gemeinden mit
weniger als 300 Einwohnern. Ist die Kleinheit von Gemeinden ein sachlicher
Grund, der die steuerliche Ungleichbehandlung rechtfertigt? Artikel 8 der
Bundesverfassung garantiert die Rechtsgleichheit und bestimmt, dass niemand
wegen seiner Lebensform diskriminiert werden darf. Das dörfliche Leben ist
heute eine besondere Lebensform. Eine Verfassungsklage wäre zu prüfen.
Die 75jährige,
parteilose Grossrätin Ursulina Joos aus Tenna brach im Parlament in Chur auf
eine bewundernswerte Art und Weise eine Lanze für die kleinen Gemeinden. Sie
wehrte sich gegen deren Diskriminierung und setzte sich für die
Gemeindefreiheit ein. Tenna ist eine viele Jahrhunderte alte, stolze
Walsersiedlung mit heute 120 Einwohnern, die vor allem Landwirtschaft betreiben.
Sie liegt auf einer sonnigen Terrasse 1600 m über Meer im vorderen Safiental.
Das kleine Dorf besitzt eine Kirche aus dem 14. Jahrhundert mit wertvollen
Wandmalereien.
Weshalb dürfen
Gemeinden nicht selbst frei entscheiden, ob sie sich mit ihren Nachbarn
zusammenschliessen wollen oder nicht? Weshalb arbeiten Kantone Projekte mit dem
Ziel aus, ihre Gemeinden zu neuen Grossgemeinden zusammenzuschliessen? Weshalb
werden kantonale Projektverantwortliche beauftragt und private
Organisationsentwicklungsbüros mit Steuergeldern bezahlt, um in diesem Sinn
tätig zu werden? Weshalb versuchen Kantone, die Gemeinden und ihre Stimmbürger
zu beeinflussen? Weshalb versprechen sie fusionswilligen Gemeinden Geld?
Weshalb kürzen sie Nicht-Fusionswilligen die kantonalen Beiträge - wie soeben
im Kanton Graubünden geschehen? Weshalb wenden sie Zwang an?
Gemeinden mit nur
wenigen hundert Einwohnern haben oft einen grossen Zusammenhalt und tragen sich
selber. Ihre Dienstleistungen mögen weniger bürokratisch durchorganisiert sein
als in grossen Gemeinden. Dafür tragen ihre Einwohner das Gemeindeleben als
«Milizler» aktiv und mitverantwortlich mit, während die Bewohner grosser
Gemeinden die staatlichen Leistungen oft mit einer Forderungs- und
Anspruchshaltung konsumieren, so wie sie Tomaten in der Migros kaufen. Welche
Haltung staatspolitisch wertvoller ist, mag der Leser selber beurteilen.
Ständerat Hannes Germann hat diese Zusammenhänge als Gemeindepräsident der
150-Seelen-Gemeinde Opfertshofen SH anschaulich aufgezeigt. Er hat ebenfalls
aufgezeigt, weshalb kleine Gemeinden in der Regel sorgfältiger mit
Steuergeldern umgehen und weniger Schulden eingehen als grosse. - Es sollte
eigentlich klar sein, dass kleine Gemeinden nicht benachteiligt werden dürfen,
sondern im Gegenteil gepflegt werden müssten. Vor allem müsste ihr eigener
Entscheid, ob sie sich mit den umliegenden Dörfern zusammenschliessen wollen
oder nicht, respektiert werden. Die neuen bündnerischen Gesetze, die
Zwangsfusionen von funktionierenden Gemeinden vorsehen und die Bewohner in
kleinen Gemeinden steuerlich diskriminieren, sind eine Schande für die
Gesetzgebung. Die bedrohte Gemeindeautonomie müsste in der ganzen Schweiz zum
Thema gemacht werden.
Die schuldenfreie
Kleinstgemeinde Ausserbinn im Oberwallis wurde vor einem Jahr vom Kanton mit
den umliegenden Gemeinden trotz heftigster Gegenwehr und Rekurs beim
Bundesgericht zwangsfusioniert. Zeit-Fragen hat wiederholt darüber berichtet.
Die kleine Gemeinschaft liegt nun etwa 4 Kilometer vom Zentrum der neuen Grossgemeinde
entfernt. Die Bewohner von Ausserbinn haben sich zu einem Verein
zusammengeschlossen, um die Zusammengehörigkeit und das kulturelle Leben
weiterzupflegen. Sie wollen nicht zu einem seelenlosen Aussenquartier absinken.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass dies nicht so einfach ist, wenn die politische
Identität und die Selbstbestimmung fehlen.
Zurück zur
Gemeindetagung in Bern: Professor Fagagnini hat die Tagung mit dem Hinweis
eröffnet, dass die Gemeindestrukturen in der Schweiz - im Gegensatz zu manch
anderen Ländern - robust sind. Das heisst, dass sich in den letzten Jahrzehnten
nicht viel verändert hat. Die Frage blieb offen, warum das so ist. Noch etwas
Wichtiges hat gefehlt: Niemand hat die Verbindung zur EU-Beitrittsstrategie
gezogen, die der Bundesrat seit etwa 15 Jahren verfolgt. Die Fakten dazu
gehören auf den Tisch.
Die Konferenz der
Kantonsregierungen, KdK, hat vor 5 Jahren eine Studie veröffentlicht mit dem
Titel «Die Kantone vor der Herausforderung eines EU-Beitritts» (Zürich 2001).
Darin wird klar aufgezeigt, dass im Hinblick auf einen künftigen EU-Beitritt
zahlreiche «Reformen» durchgeführt werden müssen. Ebenso wird klar gesagt, dass
die Reformen Schritt für Schritt vor dem Beitritt eingeleitet werden müssten.
Anders sei es in unserer direkten Demokratie nicht möglich. Vor allem die
kleinräumigen Verhältnisse mit den vielen Gemeinden müssten «reformiert»
werden. Die EU-Gesetze, die der einheimischen Rechtsordnung übergeordnet wären,
seien grossräumig und zentralistisch konzipiert. Deshalb müssten grössere
politische Einheiten gebildet werden, die die Rechtserlasse aus Brüssel
einheitlich durchsetzen können.
Was heisst das
konkret? Dazu ein Beispiel: Wenn ein Gemeindepräsident einer kleinen Gemeinde
einen Brief aus Brüssel erhielte, der dem gemeindeeigenen Kindergarten
vorschreibt, welche Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien er zu verwenden habe,
würfe er den Brief wahrscheinlich in den Papierkorb. Er würde sich fragen, was
den Herren in Brüssel überhaupt einfalle, sich so in die Gemeindeangelegenheiten
einzumischen. - So gesucht ist dieses Beispiel nicht, hat doch die EU auf
sämtlichen Stufen des Schul- und Erziehungswesens eine Mitkompetenz - vom
Kindergarten bis zu den Hochschulen. In Städten und grösseren Gemeinden, die
«professioneller» und stärker von oben geleitet werden, liessen sich die
Anweisungen der EU besser durchsetzen.
Ist der Preis für
einen EU-Beitritt, der noch gar nicht stattgefunden hat und den das Volk bisher
immer deutlich abgelehnt hat, nicht zu hoch? Die sogenanten «Strukturreformen»
können zu weitreichenden Folgen führen. Die Unruhen in Frankreich sind in den
seelenlosen Aussenquartieren von Grosssiedlungen entstanden, wo tragende
Strukturen fehlen und sich niemand richtig verantwortlich fühlt. In kleinen
Gemeinschaften, die sich selber tragen und in denen sich die Einwohner für das
Gemeindeleben mitverantwortlich fühlen, ist so etwas schlicht nicht denkbar. In
der Agglomeration Zürich, wo wirtschaftlich angeblich alles gut läuft,
explodieren die Sozialkosten. Immer mehr Leute leben von Sozialhilfe. So etwas
kommt in kleineren Gemeinschaften weniger vor, weil es leichter möglich ist,
alle zu integrieren. So lässt sich zum Beispiel oft für alle Schulabgänger im
Dorf eine Lehrstelle finden, weil sich alle dafür verantwortlich fühlen - die
Lehrer, die Behörden und die ansässigen KMU.
Die bereits in
etlichen Kantonen eingeleitete Strukturreform verdient eine breite und
vertiefte Debatte.
1 Eine Zwangsfusion ist
möglich, wenn das Mitwirken einer nicht fusionswilligen Gemeinde für die
Abgrenzung und die Aufgabenerfüllung einer neuen Gemeinde unentbehrlich ist und
wenn die Mehrheit der anderen betroffenen Gemeinden dem Zusammenschluss
zugestimmt hat.
2 Eine Gemeinde, die
zwischen 200 bis 299 Einwohner hat, muss auf einen Sechstel der Unterstützung
verzichten. Hat eine Gemeinde weniger als 200 Einwohner, wird ihr ein Drittel
der Unterstützung abgezogen. Gemeinden mit weniger als 100 Einwohnern müssen
sogar auf die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs verzichten.
ww. Anwesende Ökonomen
propagieren das Modell der «Zweckgemeinden» als Mittelweg zwischen den heutigen
Gemeindestrukturen und Fusionen. Analog zu den heutigen Zweckverbänden könnten
«Zweckgemeinden» gemeindeübergreifend bestimmte öffentliche Aufgaben
übernehmen. Sie wären zum Beispiel für den Lokalverkehr oder die
Kehrrichtabfuhr verantwortlich. Solche «Gemeinden» würden sich über das
Territorium von mehreren herkömmlichen Gemeinden erstrecken. Sie würden eigene
Steuern erheben und von eigenen, vom Volk gewählten Behörden geführt werden.
Die traditionellen Zweckverbände, die heute für solche Aufgaben zuständig sind,
werden dagegen von Mitgliedern der kommunalen Exekutive geleitet.
Kritisiert wurde in der
Diskussion, dass solche «Zweckgemeinden» die Gemeinden aushöhlen. Sie würden
traditionelle, öffentliche Aufgaben, losgelöst von den eigentlichen Gemeinden,
übernehmen und damit deren Identität und den Zusammenhalt schwächen. Der
Schritt zur Fusion wäre dann nicht mehr gross. Zudem würde die Bildung von
neuen «Gemeinden», die sich über das Territorium von mehreren traditionellen
Gemeinden erstrecken, zu unübersichtlichen Verhältnissen führen. Die Demokratie
würde so eher geschwächt als gestärkt. Praktiker ergänzten, dass Zweckgemeinden,
die über eine eigene Steuerhoheit verfügen und die nur eine einzige Aufgabe zu
erfüllen haben, oft keine kostengünstige Lösung wählen.
Artikel 6: Zeit-Fragen Nr.2 vom
9.1.2006, letzte Änderung am 10.1.2006