Zweckgemeinden – FOCJ (Functional, overlapping and competing jurisdictions)

 

(md) Seit einiger Zeit wird das Konzept der Zweckgemeinden (dabei ist nicht gemeint Zweckverbände!) von Wissenschaftlern sowohl in der Schweiz wie auch im EU-Raum  in die Diskussion eingebracht, um die finanziellen Probleme der Gemeinden zu lösen. Die Väter dieses Konzeptes sind Prof. Bruno S. Frey und Prof. Reiner Eichenberger.

 

Wie wird die „Zweckgemeinde (FOCJ)“ definiert?

 

(Zusammenfassung NZZ-Artikel vom 15./16.1.2000 Föderalismus – neu gedacht, Autoren: Bruno S. Frey, Prof. für Wirtschaftspolitik der Uni Zürich, Prof. Dr. oec. publ. Reiner Eichenberger, Leiter des Seminars für Finanzwissenschaft der Uni Freiburg)

 

Zweckgemeinden (FOCJ) sind Aufgabenträger, die ausgerüstet werden mit Jurisdiktionen, Steuerhoheit und „(direkt)-demokratischen Institutionen“ wie z.B. Regierungen, Mitwirkungsrechte der Mitglieder etc.

Die Grösse variiert je nach Aufgabe von gemeinde-, kantons- bis zu länderübergreifender Ausdehnung. Eine Zweckgemeinde (FOCJ) begründet sich durch die Übernahme einer Aufgabe, die für die Öffentlichkeit angeboten werden muss, z. B. Bildung, Verkehr, Abwasser, Energie, Gesundheitswesen, Sicherheit, Freihandel etc.  Zweckgemeinden versuchen, möglichst günstig und effizient die gewünschte Leistung für die Bürger zu erbringen. Sie können sie selber erbringen oder auslagern an private Leistungserbringer. Gemeinden und Bürger haben das Recht, sich derjenigen Zweckgemeinde anzuschliessen, in der sie die Leistung ihren Wünschen entsprechend vorfinden. Ein- und Austrittsrecht in solche FOCJ soll als „fünfte politische Freiheit zu den 4 wirtschaftlichen Freiheiten “ jedem Bürger garantiert werden. Dadurch entstehe „ein flexibles Netz von Regierungseinheiten, das sich der Geographie der Probleme anpasst“. FOCJ können die Aufgabenerfüllung vom günstigsten Anbieter einkaufen und dadurch günstiger werden für den Steuerzahler. Dadurch steigt seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber beitrittswilligen Bürgern und Gemeinden. Je grösser ein FOCJ, umso günstiger können Leistungen erbracht werden. Für die gleiche Aufgabe kann es mehrere Zweckgemeinden geben, die im Wettbewerb stehen untereinander. Die jeweiligen Einwohnergemeinden müssen dem Bürger bekannt geben, welche Leistung für wieviele Steuerprozente erbracht wird, damit der Bürger auf dem Markt der FOCJ vergleichen kann, ob er durch einen Beitritt in ein entsprechendes FOCJ Steuern sparen könnte. Die Regierungen der FOCJ sind also dem Wettbewerb ausgesetzt, die Ausdehnung der FOCJ kann je nach Ein- und Austritten von Bürgern und Gebietskörperschaften ändern.

Folgende Auswirkungen dieses Konzeptes seien gemäss den beiden Autoren als Vorteile zu bewerten:

 

1. Erfüllung der fiskalischen Äquivalenz

2. Finanzielle Autonomie der Aufgabenträger als politische Einheit

3. Flexible Grösse der politischen Einheiten

4. wirksame Kontrolle der Regierung durch ausgebaute Ein- und Austrittoptionen der Bürger

5. FOCJ würden helfen, durch verstärktes „oursourcing“ den öffentlichen Sektor zurückzudrängen.

6. Traditionelle Gebietskörperschaften würden durch den Wettbewerbsdruck der FOCJ effizienter.

 

 

Grundlage des Konzeptes der Zweckgemeinden

 

Aus einem Artikel „Zweckgemeinden statt Zweckverbände“ 2. Teil  von Reiner Eichenberger geht hervor, dass die Überlegungen rein ökonomisch begründet sind. Er schreibt dort: „Eine erfolgreiche Ursachentherapie muss auf die zentrale Einsicht der Ökonomik bauen: Wettbewerb schafft Wohlstand. Dies gilt für die Politik genauso wie für die Wirtschaft.  (...) Das Konzept der FOCJ gründet auf der Modernen Politischen Ökonomie, der Konstitutionellen Ökonomie und verschiedenen Elementen der ökonomischen Föderalismustheorie.“ Den Politikern müssten Anreize geboten werden, damit sie auf die Präferenzen der Bürger eingehen würden. „Solche Anreize vermittelt der politische Wettbewerb: föderalistischer Wettbewerb zwischen fiskalisch eigenverantwortlichen Gebietskörperschaften, repräsentativ-demokratischer Wettbewerb zwischen Parteien und Politikern und direkt-demokratischer Wettbewerb zwischen verschiedenen Ideen und Vorschlägen“.  FOCJ bilden ein anpassungsfähiges föderales Netz von Regierungseinheiten, welches eng an die Bürgerpräferenzen gebunden ist und sich der Geographie der Probleme anpasst. FOCJ werden sich nicht auf die Produktion von Leistungen konzentrieren, sondern auf ihre Bereitstellung.  Die Privatisierung würde dadurch nachhaltig gefördert. Bürger sind Mitglied mehrerer FOCJ, die je nach Aufgabe geografisch nicht zusammenhängend sein müssen. Sie wählen deren Exekutive und Legislative, haben Initiativ- und Referendumsrecht und gestalten das FOCJ vertraglich aus. Sind Gemeinden Mitglied eines FOCUS, sind die Gemeindeeinwohner automatisch Bürger dieses FOCUS. Wenn einem Bürger dieser FOCUS nicht passt, kann er nur durch Wegzug austreten.

Sind einzelne Bürger Mitglied eines FOCUS, kann jeder beispielsweise selber entscheiden, welchem Schulfocus er beitreten will. Damit auch Personen ohne Kinder einem Schulfocus beitreten, kann eine Mitgliedschaft als obligatorisch erklärt werden.

 

Kritische Betrachtung

 

1.      Das Konzept der Zweckgemeinden/FOCJ wird als den Spezialgemeinden verwandtes Konzept dargeboten. Wir müssen das Konzept aber unter heutigen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftspolitischen Tendenzen beleuchten. Seit 1994 verhandelt der Bundesrat mit der WTO die Liberalisierung der öffentlichen Dienstleistungen. Die Verhandlungen sind weit fortgeschritten, und weite Teile z.b. der Bildung, Energieversorgung, Gesundheitswesen, Sozialwesen, Verwaltung u.a. werden in nächster Zukunft dem freien Markt übergeben. Dies wird einen massiven Privatisierungsschub auslösen, dem sich die Gemeinden nicht entziehen können. Die Bildung von FOCJ würde alle möglichen Bereiche umfassen, so dass die Gemeinden kaum mehr Kernaufgaben behalten könnten. Es würde etwa so aussehen wie bei der Post, dass alle wirtschaftlich rentierenden Bereiche privatisiert würden, die Lasten jedoch bei den Gemeinden bleiben würden.

 

2.      Der Einzelne wäre in vielen verschiedenen FOCJ Mitglied und müsste in jedem FOCJ seine demokratischen Rechte wahrnehmen. Dazu meinen die Autoren, solange die Leistung eines FOCJ gut und günstig erbracht würde, müsste sich der Bürger ja nicht darum kümmern. Erst wenn er unzufrieden sei, bräuchte er die politischen Rechte wahrzunehmen. Die direkte Demokratie garantiert die Mitsprache des Bürgers jedoch nicht nur im Hinblick auf das zu erreichende Ziel, sondern auch bezüglich des Weges zum Ziel. D.h. wenn das private günstige Abfallentsorgungsunternehmen die Abfälle in Billiglohnländer zur Verbrennung exportiert, sollte dies dem Bürger nicht egal sein.

 

3.      Viele Bürger müssten sich ihre FOCJ nach dem tiefen Einkommen aussuchen. Sie müssten sich für ein billiges Schulfocus entscheiden, begüterte könnten sich teurere Bildungsfocj leisten. Ebenfalls im Bereich Gesundheit (Krankenkassen-FOCJ), Soziale Sicherheit usw.

 

4.      Heute könnten viele öffentliche Dienstleistungen ohne weiteres grossräumig erbracht werden. Es ist aber der Wunsch, in regionalen, übersichtlichen Einheiten zu leben und viele Dienstleistungen selber zu produzieren. Dies trägt bei zur Unabhängigkeit, schafft Arbeitsplätze und reduziert die Gefahr grosser Katastrophen etc. Im EU Raum wird die gesamte Stromversorgung noch durch 3 Stromgiganten gewährleistet. Ein FOCJ würde also etwa ein Drittel des EU-Raumes umfassen. In der Schweiz gibt es noch ca 800 Stromproduzenten.  Sollen wir diese dem Wettbewerb dieser Riesen-FOCJ aussetzen?

 

5.      Die freie Marktwirtschaft im Bildungswesen öffnet das Tor für Bildungsunternehmen wie z. B. Bertelsmann, um Angebote auf den Schweizer Markt zu bringen. Das Verbot der Bevorzugung  von Marktteilnehmern führt dazu, dass die Gemeinden die für die Schule vorgesehenen Gelder auch privaten Anbietern gewähren müssen, ihnen also die gleichen Bedingungen schaffen müssten wie einer gemeindeeigenen Schule. Ein Schulfocus würde also, weil es günstiger ist, an Bertelsmann einen Bildungsauftrag zur Führung der Oberstufe erteilen. Dieser Schulfocus könnte Gemeinden aus verschiedenen Kantonen umfassen, müsste also geografisch keinen Zusammenhang haben. Aufgrund der Mitglieder würde Bertelsmann die Schulzentren festlegen und betreiben.

 

6.      Das Konzept der FOCJ würde eine tiefgreifende Veränderung unseres Staates erzeugen. Nebst der Auflösung der Gemeinden und Kantone würde auch die direkte Demokratie geschädigt. Mit der Unterstellung jeglicher Entscheidung unter das Primat der Effizienz und Wirtschaftlichkeit sind keine qualitativen Entscheide mehr möglich. Das bewährte Gemeinwesen der Schweiz würde geschwächt.

 

Literatur

 

NZZ-Artikel vom 15./16.1.2000 Föderalismus – neu gedacht, Autoren: Bruno S. Frey, Prof. für Wirtschaftspolitik der Uni Zürich, Prof. Dr. oec. publ. Reiner Eichenberger, Leiter des Seminars für Finanzwissenschaft der Uni Freiburg)

 

Rezension von Ursina Kuhn zu:

Frey Bruno S. (1997) Ein neuer Föderalismus für Europa: Die Idee der FOCJ. Walter Eucken Institut. Beiträge zur Ordnungstheorie und Ordnungspolitik 151, Tübingen: Mohr Siebeck. S. 1 – 52

 

Diverse Artikel unter: www.zweckgemeinde.ch

 

Carmen Walker Späh und Jürg de Spindler

Die „Zweckgemeinde, Ein Weg der sanften Anpassung bisheriger Strukturen

 

Bruno S. Frey, Kantonsfusionen bringen nichts, Das Modell für möglichst effiziente Verwaltung heisst: „Demokratische Zweckgemeinde“

 

Reiner Eichenberger, Zweckgemeinde statt Zweckverbände!