Bewegung für Unabhängigkeit

Mouvement pour l'indépendance

Movimento per l'indipendenza

Moviment d'independenza

 

 

Statuten

 

Art. 1

 

Unter dem Namen Bewegung für Unabhängigkeit (nachstehend  Bewegung genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Sempach.

 

Art. 2

 

Der Zweck der Bewegung besteht darin, allen gesetzlichen und anderweitigen Maßnahmen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit, die direkt-demokratischen Einrichtungen oder die immerwährende, bewaffnete und bündnisfreie Neutralität der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu gefährden geeignet sind.

 

Art. 3

 

Die Mitgliedschaft in der Bewegung steht jeder Person offen, die zu aktiver Mitwirkung bei der Verfolgung des Zwecks derselben bereit ist. Mitgliedschaft bei einer politischen Partei ist kein Beitrittshindernis.

 

Die Mitglieder werden durch Beschluss des Vorstandes aufgenommen.

 

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann für besondere Verdienste um den Zweck der Bewegung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

 

Art. 4

 

Der Mitgliederbeitrag beläuft sich auf 100 CHF pro Jahr.

 

Art. 5

 

Der Vorstand der Bewegung besteht aus drei bis sieben Mitgliedern und wird von der Versammlung ihrer Mitglieder auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die erste Amtsdauer endigt am 31. Dezember 2004.

 

Auf die selbe Amtsdauer wählt die Vereinsversammlung die Präsidentin oder den Präsidenten. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

 

Für die Durchführung politischer Aufgaben können von der Mitgliederversammlung oder vom Vorstand weitere Gremien oder Personen bezeichnet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Art. 6

 

Für die Kontrolle der Vereinsrechnung wählt die Vereinsversammlung zwei Rechnungsrevisorinnen oder Rechnungsrevisoren sowie eine Ersatzrevisorin oder einen Ersatzrevisor (Kontrollstelle).

 

Diese Statuten wurden in der Gründungsversammlung vom 21. Juni 2003 genehmigt und in der Ersten Vereinsversammlung vom 20. September 2003 abgeändert bzw. ergänzt..

 

 

 

 

Zürich 22. November 2003

 

 

 

Der Präsident:                                                                                                  Die Aktuarin:

 

 

 

Hans Ulrich Walder-Richli                                                                           Ursula Felber